„Bei den neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR drängt Bayer die Bundesregierung und die EU-Kommission dazu, dass diese nicht als Gentechnik reguliert werden sollen. Damit will Bayer eine verpflichtende Risikoprüfung, ein Zulassungsverfahren, eine Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und damit Wahlfreiheit für die gesamte Wirtschaftskette und für die Verbraucher*innen verhindern. Dieses Vorgehen macht das kommerzielle Interesse von Bayer deutlich, Gentechnik durch die Hintertür auf unseren Äckern und in unseren Ställen einzuführen. Ohne Rückverfolgbarkeit und Transparenz bleiben Bäuerinnen und Bauern auf Schäden sitzen. Die AbL fordert dagegen die Umsetzung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips, wie es im EU-Recht klar verankert ist“, so Schmitz.
Die Verantwortungslosigkeit des Konzerns zeigt sich laut AbL schon bei der alten Gentechnik und bei seinem Umgang mit Pestiziden. So sei Bayer bei allen bisherigen Glyphosat-Prozessen in den USA in Berufung gegangen, mit dem Argument, bei sachgemäßer Anwendung gebe es keine Schäden. Schmitz weiter: „Anstatt die Produktion des strittigen Wirkstoffs einzustellen, hat Bayer eine Neuzulassung von Glyphosat für Europa beantragt, wo die Zulassung 2022 ausläuft. Dies dient rein den Profitinteressen von Bayer. Aus vielen ackerbaulichen, Umwelt- und Gesundheits-Aspekten ist es kontraproduktiv. Bauern beweisen schon heute, dass nachhaltiger Ackerbau auch ohne Glyphosat funktioniert.“
Die „neue“ Bayer-Strategie laute, Gentechnik-Pflanzen zu vermarkten, die gegen ein anderes Totalherbizid – Dicamba – resistent sind, so die AbL. Seit Anbau dieser Gentechnik-Pflanzen gebe es in mehreren US-Bundesstaaten auf mehreren Millionen Hektar Schadensmeldungen von Bäuerinnen und Bauern hinsichtlich ihrer Getreide-, Gemüse- und Obsternte. Ursache sei, dass Dicamba nicht nur auf dem Acker wirke, auf dem es ausgebracht wird, sondern teilweise über weite Strecken durch die Luft verlagert werde (Abdrift). Pflanzen, die nicht resistent sind, sterben ab und es komme zu erheblichen Ernteschäden. Mittlerweile gebe es über 170 Klagen von Farmern gegen Bayer in den USA. Bayer behaupte erneut: Bei sachgemäßer Anwendung sei Dicamba sicher. „Aus Prozessunterlagen wird deutlich, dass Bayer darauf spekuliert, dass Bäuerinnen und Bauern, die Dicamba-Schäden haben, zukünftig Dicamba-resistentes Saatgut kaufen, um weitere Schäden zu verhindern. Für uns sieht Verantwortung anders aus: Problematische Pestizide und damit korrespondierendes Gentechnik-Saatgut müssen vom Markt genommen werden, statt Rechtsanwaltskanzleien mit der Verteidigung der strittigen Produkte zu beauftragen,“ so Schmitz abschließend.
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