Angehörige unterstützen, Entlastungsangebote flexibel ermöglichen

75 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause durch Angehörige, Freunde und Nachbarn versorgt. Dies trifft auch auf rund zwei Drittel aller Demenzerkrankten zu. Bisher findet ihre Situation in der öffentlichen Diskussion sowie in der Gesetzgebung zur Corona-Pandemie kaum Berücksichtigung. In den nächsten Tagen soll im Bundeskabinett das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auf den Weg gebracht werden. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt grundsätzlich die darin getroffenen Regelungen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Anbietern von Entlastungsangeboten. Diese Maßnahmen sind aus Sicht der DAlzG allerdings nicht ausreichend und müssen erweitert werden.

Pflegende Angehörige finanziell unterstützen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten laut Gesetzentwurf für die Zeit bis zum 30. September 2020 die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro pro Monat flexibel für notwendige Unterstützung einzusetzen. Diese Regelung sollte auch auf die anderen Pflegegrade ausgeweitet werden, da viele der vorgesehenen Angebote derzeit nicht zur Verfügung stehen.

Viele Angehörige haben angesichts der geschlossenen Tagespflegeeinrichtungen zusätzliche Kosten für in Eigenregie organisierte Betreuungspersonen oder einen erweiterten Einsatz von ambulanten Diensten. Dieser kann nicht aus dem Sachleistungsbudget der Pflegeversicherung gedeckt werden. Andere Angehörige schränken aktuell ihre Berufstätigkeit ein, um pflegebedürftige Familienmitglieder zu versorgen. Daher sollte das für die Tagespflege vorgesehene Budget den Pflegebedürftigen für flexible Lösungen zur Verfügung gestellt werden.

Unterstützungsangebote an die aktuelle Situation anpassen

Laut Gesetzentwurf ist eine Entschädigung für Corona-bedingte Einnahmeausfälle nun auch für Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Hierzu gehören auch viele der Alzheimer-Gesellschaften auf lokaler Ebene. Wünschenswert wäre zusätzlich eine Flexibilisierung bei der möglichen Form der Angebote. In einigen Bundesländern wurden bereits Vereinbarungen getroffen, wonach anstelle von persönlicher Betreuung Angebote auch per Telefon oder Videotelefonie erfolgen können und entsprechend vergütet werden. Solche Regelungen sollten bundesweit übernommen werden.

Informationen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind oft schon in normalen Zeiten hoch belastet. Nun liegt die Verantwortung für eine gute Versorgung der Erkrankten meist ausschließlich auf ihren Schultern. Die DAlzG hat auf ihrer Internetseite Informationen für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Corona-Zeit zusammengestellt. Dort finden Interessierte unter anderem einen kurzen Erklärfilm sowie ein Informationsblatt, das sich auch an Menschen mit beginnender Demenz richtet: www.deutsche-alzheimer.de/ueber-uns/presse/aktuelles-zur-corona-krise.html

Hintergrund

In Deutschland leben heute etwa 1,7 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffent­lichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

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