Der Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland seit mindestens Mitte des 18. Jahrhunderts einheimische Schmetterlingsart. Die Raupen bilden ab dem dritten Entwicklungsstadium Brennhaare aus, die ein Nesselgift enthalten. Dieses kann beim Kontakt mit Menschen Hautausschläge verursachen. In seltenen Fällen können auch Reizungen der Augen oder der Bronchien auftreten. Von daher kann vom Eichenprozessionsspinner temporär eine gesundheitliche Gefahr ausgehen, die eine Bekämpfung rechtfertigt. „Der Einsatz von Bioziden sollte dabei aber auf begründete Ausnahmefälle wie Kindergärten und Spielplätze beschränkt bleiben. Der Einsatz im Wald, wie ihn Umweltministerin Heinen-Esser empfiehlt, gehört fraglos nicht dazu“, so Sticht.
Bei einem Befall sind mechanische Bekämpfungsmaßnahmen – zum Beispiel das Absaugen oder gezielte Absammeln von Raupen und Gespinsten sowie temporäre Sperrungen von betroffenen Gebieten – zu empfehlen. Der Einsatz von Bioziden ist immer mit weiteren Umweltschäden verbunden und hat lediglich eine Wirksamkeit von maximal 80 Prozent.
Auch angeblich schonende Wirkstoffe wie der Margosa-Extract des indischen Neem-Baums, welches das NRW-Umweltministerium empfiehlt, hat laut Umweltbundesamt eine hohe aquatische Toxizität und wirkt auch auf alle anderen Insekten. Die ebenfalls vom Umweltministerium empfohlenen Mittel mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis sind auch ein Fraßgift. Es führt zur Darmperforation bei Raupen. Auch dieses wirkt unspezifisch auf alle Raupen, nicht nur des Eichenprozessionsspinners. Nicht nur für die Schmetterlingsfauna, auch für Vogel- und Fledermausarten mit spezifischem Beutespektrum kann das negative Auswirkungen haben.
Ein weiteres Problem dabei ist die unpräzise Ausbringung durch das Sprühen mit Bodenkanonen oder das Spritzen mit Hubschraubern. Die eingesetzten Insektizide gelangen somit nicht nur auf die befallenen Eichen, sondern auch auf angrenzende Flächen, die eigentlich nicht behandelt werden sollten. Das Umweltbundesamt konstatiert deshalb, dass die Ausbringung von Biozidprodukten im Freiland damit zu einem zum Teil erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt führen kann, verbunden mit dem Risiko unannehmbarer Auswirkungen auf die Umwelt, ohne dabei für den Gesundheitsschutz von ausreichendem Nutzen zu sein.
Der BUND empfiehlt betroffenen Kreisen und Städten, eigenverantwortlich zu handeln und den Einsatz von Bioziden nicht prophylaktisch sowie nicht im Wald vorzunehmen bzw. zu genehmigen. Ein Einsatz von Bioziden ist auf den Ausnahmefall, das heißt sensible Siedlungsbereiche zu beschränken und hier auch nur dann, wenn der Befall lokalisiert, die Anwendung nach eingehender Beobachtung – eine Wirksamkeit ist nur etwa 10 Tage nach dem mittleren Schlupfzeitpunkt zu erwarten – entsprechend zielgerichtet vorgenommen werden kann.
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