Dieses Jahr können wir euch keinen Urlaub wie sonst versprechen, denn wir werden sicherlich an Bedingungen gebunden sein. Wir alle.Aber was wir können, das ist kreative Ideen finden, damit ihr in eurem wohlverdienten Urlaubsglück, so wenig wie möglich Einschränkungen mitbekommt.Unsere Ferienhäuser und der Campingplatz, ja der gesamte Trixi Ferienpark bieten viel Platz und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Unsere Spielplätze verteilen sich auf die gesamte Anlage. Das Waldstrandbad hat eine Wasserfläche von 20.000m² und unser Qualitätsbewusstsein verspricht nicht nur in Hygienefragen ein hohes Maß an Standards. Auch eine Gästebetreuung in kleineren Gruppen und unter Aufteilung gab es früher schon und Anmeldelisten sind für euch als Gäste doch auch nichts neues. Stimmts?Also, bucht euer Urlaubsglück lieber jetzt als später. Wir haben noch freie Ferienhäuser in den Wochen 27. Juni bis 18. Juli 2020 mit Anreise jeweils Samstag und 7 Übernachtungen oder 14 Nächten und ab dem 08. August 2020.
Ihr seid unschlüssig und wollt erst einen Blick in den Ferienpark werfen? Dann schaut in unserem virtuellen Rundgang doch einmal ganz genau hin…
Wir freuen uns sehr auf euch und drücken die Daumen für eine baldige Öffnung der Übernachtungsmöglichkeiten.
Über die TRIXI-Park GmbH
Der Trixi Ferienpark, Sachsens familienfreundlichster Ferienpark, erfüllt dir deinen Urlaubstraum im wundervollen Naturpark Zittauer Gebirge. Ferienhäuser, Camping, Freizeitbad, Spa- und Saunalandschaft, Waldstrandbad sowie Restaurant – alles nah, alles da für einen unvergesslichen Familienurlaub!
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden.OKWeiterlesen