Regelung im Umgang mit Ausfallhonoraren für freischaffende Künstler*innen

Das Konzerthaus Berlin übernimmt die Regelung der Stiftung Oper in Berlin im Umgang mit Ausfallhonoraren für freischaffende Künstler*innen in Zusammenhang mit der aktuellen Coronakrise. Der Beschluss wird von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa unterstützt.

Konzerthaus-Intendant Sebastian Nordmann: „Seit Wochen sind wir in Abstimmung, um eine Berliner Lösung zu erarbeiten. Ich danke der Stiftung Oper in Berlin für die gute Kooperation.“

Generaldirektor Georg Vierthaler: „Wir haben bereits nach den ersten Vorstellungabsagen Mitte März mit den künstlerischen Betrieben beraten, inwiefern wir einerseits unserer sozialen Verantwortung gegenüber den bei uns beschäftigten Künstlern nachkommen und andererseits dem uns auferlegten Sparsamkeitsprinzip entsprechen können. Die wirtschaftlichen Schäden dieser Krise sind auch für die Opernhäuser durch den kompletten Ausfall der Einnahmen aus Kartenverkäufen, Gastspielen und Konzertreisen enorm.“

Die Regelung der Stiftung Oper in Berlin, die auch das Konzerthaus Berlin anwendet, sieht folgende Ausfallhonorare vor:

  1. Für Vorstellungsgagen unter 1.000 € brutto erfolgt eine Auszahlung von bis zu 70 % pro Vorstellung, maximal jedoch 300 € pro Vorstellung.
  2. Für Vorstellungsgagen ab 1.000 € brutto erfolgt eine Auszahlung von bis zu 25 %, maximal jedoch 10.000 € je Gastkünstler pro Spielzeit.
  3. Nachgewiesene nicht stornierbare Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.
  4. Die Regelung findet rückwirkend ab dem 13.03.2020 Anwendung.
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