Auch acht Monate vor dem geplanten Geltungsbeginn der neuen EU-Öko-Verordnung im Januar 2021 sind wichtige Teile im Durchführungsrecht noch nicht fertig gestellt, insbesondere zu den Öko-Kontrollen und den Importregelungen. „Der Zeitplan wäre schon ohne die gegenwärtige Ausnahmesituation sehr ehrgeizig gewesen. Nun erscheint er nicht mehr zu schaffen, da eine gründliche Beratung aufgrund der Covid19-Krise erschwert und verlangsamt ist“, sagt Anton Kreitmair, Vorsitzender des BBV-Fachausschusses für ökologischen Landbau. Zu sehen ist auch, dass die Öko-Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden in den Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte Zeit brauchen, um sich auf die neuen Vorgaben einzustellen und beispielsweise ihre Mitarbeiter zu schulen.
Neben dem hohen Zeitdruck bereiten nach wie vor inhaltliche Aspekte dem BBV Sorgen, insbesondere die Regelungen zum Getreide von Umstellungsbetrieben, sogenanntes U-Getreide. Denn nach jetzigem Stand ist ab 2021 kein U-Getreide mehr in Mischfutter erlaubt. Wenn dieser bisherige Absatzweg versperrt würde, geriete der ohnehin angespannte Markt für U-Getreide zusätzlich unter Stress, was die landwirtschaftlichen Betriebe in der zweijährigen Umstellungsphase wirtschaftlich belasten würde. Der BBV befürwortet den Einsatz von U-Ware im Öko-Mischfutter und drängt in Brüssel auf eine rechtssichere Lösung, dies weiterhin zu ermöglichen.
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