Tipp 1: Die Art der Förderung
Förderungen für Energiespeicher werden in der Regel als Zuschuss oder Darlehen gewährt. Zuschüsse haben für die Antragsteller den Vorteil, nicht zurückgezahlt werden zu müssen. Interessierte können sie meist online bei der Förderstelle beantragen, die Auszahlung erfolgt zügig nach der Bewilligung. Bei Förderdarlehen für Energiespeicher handelt es sich um rückzahlpflichtige Kredite. Die Konditionen für Laufzeiten und Jahreszinsen sind jedoch attraktiver als bei herkömmlichen Bankkrediten. Beantragt wird das Förderdarlehen bei speziell ausgewiesenen Banken oder der Hausbank des Antragstellers. Letzteres gilt beispielsweise für Kredite der KfW, die selbst keine Bankfilialen führt.
Tipp 2: Der KfW 153 Kredit
Die KfW bietet unterschiedliche Darlehen an, die sich nach der Gesamtenergieeffizienz des Hauses richten. Dazu gehört auch der KfW Kredit 153 mit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus spart das die Rückzahlung von bis zu 30.000 Euro. Voraussetzung ist, dass nur 40 Prozent der Energie benötigt wird, die ein Haus mit gesetzlichen Mindeststandards verbraucht. Um die Energieeinsparungen zu erreichen, muss beispielsweise eine verstärkte Gebäudedämmung, eine Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine effiziente Heizung mit hohem Anteil erneuerbarer Energien verbaut werden. Am einfachsten lässt sich die Heizung dabei durch eine Wärmepumpe realisieren, die von einer PV-Anlage mit Energiespeicher angetrieben wird. Dabei ist eine sinnvolle Auslegung des Speichers und der PV-Anlage notwendig. Für die Planung und Baubegleitung muss ein anerkannter Experte für Energieeffizienz herangezogen werden, die dabei entstehenden Kosten werden über den KfW 431 Zuschuss zusätzlich unterstützt. Beispielrechnungen mit passenden Speichern hat VARTA Energy Storage Systems auf seinem Blog zusammengestellt: https://www.varta-storage.com/de/newsmedia/blog/details/mit-einem-varta-energiespeicher-ein-kfw-40-plus-darlehen-sichern
Tipp 3: Der KfW 270 Kredit
Die KfW bietet einen weiteren zinsgünstigen Kredit an, den Speicherinteressierte kennen sollten: den Kredit 270. Damit fördert die KfW bis zu 100 Prozent der Nettokosten beim Erwerb oder der Erweiterung einer Erneuerbare-Energien-Anlage. Energiespeicher können mitfinanziert werden. Wichtig ist, dass die Anlage zur Stromerzeugung, wie eine Photovoltaik-Anlage, neu installiert oder nicht älter als 12 Monate ist und ein Teil der Energie eingespeist oder verkauft wird. Die Zinssätze des Kredits werden individuell festgesetzt, möglich ist bereits ein effektiver Jahreszins von 1,03 Prozent. Welche Konditionen im Einzelfall gelten und welcher KfW-Kredit der passende ist, erfahren Hauseigentümer am einfachsten bei ihrem Finanzierungspartner wie der Hausbank. Die Antragstellung übernimmt ebenfalls der gewählte Finanzierungspartner.
Tipp 4: Förderungen der Bundesländer
Neben den bundesweit geltenden Krediten der KfW gewähren viele Bundesländer eine Förderung, wenn ihre Bewohner in einen Energiespeicher investieren. Dazu gehören zurzeit beispielsweise die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei all diesen Länder-Förderungen handelt es sich um Zuschüsse – sie müssen nicht zurückgezahlt werden und lohnen sich für Hauseigentümer deshalb besonders. Je nach Bundesland bemisst sich die Förderhöhe durch einen gewissen Prozentsatz der Speicherinvestition oder durch einen bestimmten Geldbetrag pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Einige Bundesländer wie Sachsen und Sachsen-Anhalt fördern zusätzlich die Anschaffung von Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge. Welche Förderbedingungen gelten und wie hoch der Zuschuss ausfällt, erfahren Interessierte bei der Energieagentur ihres Bundeslandes.
Tipp 5: Förderungen in Gemeinden
Auch Kommunen steht es frei, Bewohner bei der Investition in einen Energiespeicher finanziell zu unterstützen. Zurzeit bieten unter anderem die Städte München, Münster, Düsseldorf, Friedrichshafen und Freiburg Fördermittel für Energiespeicher an. Bei all diesen Förderungen handelt es sich um nicht-rückzahlpflichtige Zuschüsse. Interessieren sich Hauseigentümer für einen Energiespeicher, sollten sie sich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach Fördermöglichkeiten erkundigen.
Tipp 6: Förderungen von Stadtwerken und Energieversorgern
Fast schon als Geheimtipp gelten Förderungen, die Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke gewähren. Immer mehr Energieversorger bieten lohnende Fördermittel als Anreiz dazu, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort zu erhöhen. Auch Photovoltaik-Anlagen und Energiespeicher werden bezuschusst, die Förderhöhe entspricht oft dem, was staatliche Förderstellen bieten. Es gibt jedoch einen Unterschied: Im Regelfall müssen Hauseigentümer Kunde beim Stadtwerk oder Energieversorger sein, um dort einen Antrag auf Förderung einzureichen. Fachbetriebe und Energieberater vor Ort können häufig Auskunft darüber geben, welche Stellen in der Region Fördermittel zu Energiespeichern anbieten.
Tipp 7: Förderung finden und beantragen
Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern listet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in seiner digitalen Förderdatenbank auf. Wichtig ist, die gewählte Förderung frühzeitig zu beantragen. Zum einen dürfen Energiespeicher meist noch nicht installiert sein, wenn der Förderantrag gestellt wird. Bereits in Betrieb genommene Geräte sind in diesem Fall nicht mehr förderfähig. Zum anderen ist das Interesse an Zuschüssen oft so hoch, dass die Fördertöpfe nach einigen Monaten aufgebraucht sind.
Hilfe bei der Suche des passenden Förderprogramms bietet der Förderrechner von VARTA Energy Storage Systems. Mit wenigen Eckdaten, wie der Art des Gebäudes, dessen Baujahr und Standort filtert das Online-Tool alle passenden Zuschüsse und Förderkredite heraus und listet sie in einer Übersicht auf. Der VARTA Förderrechner ist kostenlos online verfügbar unter www.varta-storage.com/foerderrechner.
Tipp 8: Förderbedingungen prüfen
Die Vielzahl der Förderstellen wirkt verlockend, doch Vorsicht: Viele Fördermaßnahmen stellen zur Bedingung, dass keine anderen Fördermittel mit derselben Zuwendung bezogen werden. Hauseigentümer können also nicht immer mehrere Förderungen für Energiespeicher parallel in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sollten Antragsteller im Vorfeld genau prüfen, welche Bedingungen an den gewünschten Kredit oder Zuschuss gestellt werden. Manche Stellen fördern beispielsweise nur Energiespeicher, die eine bestimmte Speicherkapazität haben. Oft ist nur antragsberechtigt, wer den Speicher gemeinsam mit einer neuen netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage installiert.
Die VARTA AG produziert und vermarktet ein umfassendes Batterie-Portfolio von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien, Energiespeichersystemen bis zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen, und setzt als Technologieführer in wichtigen Bereichen die Industriestandards. Als Muttergesellschaft der Gruppe ist sie in den Geschäftssegmenten "Microbatteries & Solutions" und "Household Batteries" tätig.
Das Segment "Microbatteries & Solutions" fokussiert sich auf das OEM-Geschäft für Mikrobatterien sowie auf das Lithium-Ionen-Batteriepack-Geschäft. Durch intensive Forschung und Entwicklung setzt VARTA die weltweiten Maßstäbe im Mikrobatterienbereich und ist anerkannter Innovationsführer in den wichtigen Wachstumsmärkten der Lithium-Ionen-Technologie sowie bei primären Hörgerätebatterien. Das Segment "Household Batteries" umfasst das Batteriegeschäft für Endkunden darunter Haushaltsbatterien, Akkus, Ladegeräte, Portable Power (Power Banks) und Leuchten sowie Energiespeicher.
Der VARTA AG Konzern, mit Hauptsitz in Ellwangen, beschäftigt derzeit nahezu 4.000 Mitarbeiter. Mit fünf Produktions- und Fertigungsstätten in Europa und Asien sowie Vertriebszentren in Asien, Europa und den USA sind die operativen Tochtergesellschaften der VARTA AG derzeit in über 75 Ländern weltweit tätig.
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