Rund 5.000 Betriebe haben sich in den letzten Wochen vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Krise zu finanziellen Unterstützungsleistungen wie der Soforthilfe, Zuschüssen und Krediten sowie deren Beantragung beraten lassen. Beratungen zu steuerlichen Erleichterungen, dem Umgang mit behördlich angeordneten Betriebsschließungen, Quarantänemaßnahmen, Ausgangsbeschränkungen, Verdienstausfällen und das Beantragen von Kurzarbeitergeld sind stark angefragt gewesen. Ausbildungsbetriebe bewegen aber auch vermehrt Fragen zum Ablauf der dualen Ausbildung. Auszubildende selbst und Meisterstudenten sind erfreut über die jüngste Klarstellung der Politik, dass und ab wann ihre Prüfungstermine stattfinden können. Die Handwerkerinnen und Handwerker bewegen zudem auch Themen jenseits der Krise: Zum Beispiel die kürzlich im Land eingeführte Meisterprämie, mit der jeder Absolvent 1.500 Euro erhält, oder auch Betriebsgründungen oder -übernahmen, Mobilität oder baurechtliche Fragen. In der Rechtsberatung der Handwerkskammer Ulm sind viele Nachfragen ohne Bezug zu Corona eingegangen, beispielsweise zum Mietrecht. In den kommenden Wochen erwartet die Handwerkskammer Ulm zunehmende Nachfragen von den Mitgliedsbetrieben zu Finanzierungsmodellen, zu neuen innovativen Geschäftsmodellen oder auch zum Führen von Mitarbeitern im Homeoffice oder der Digitalisierung eines Handwerksbetriebs. Derzeit finden Beratungsgespräche überwiegend telefonisch statt. Informationsveranstaltungen werden zum Teil als Webinare angeboten. Persönliche Beratung findet auch vor Ort statt, wenn der Betrieb das wünscht. Mehlich: „Wir leben in Zeiten der Krise, aber wir arbeiten viel mehr an den alten Problemen als an den künftigen Krisenthemen. Insbesondere freut mich, dass unser Handwerk nicht den Schwund anderer Branchen macht, wo Mitarbeiter derzeit allein Kostenfaktoren sind. Wir halten unsere Mitarbeiter und brauchen noch mehr davon im Handwerk.“
Unterdessen ebbt die Antragsflut auf Soforthilfe im Handwerk im Kammergebiet langsam ab. Bislang sind insgesamt fast 7.000 Anträge auf Soforthilfe von den 19.500 Handwerksbetrieben zwischen Ostalb und Bodensee eingegangen. 4.920 der eingegangenen Anträge sind bereits positiv geprüft und zur Auszahlung an die L-Bank empfohlen worden. Damit hat allein die Handwerkskammer Ulm insgesamt fast 49 Millionen Euro an Fördersummen bearbeitet und als Soforthilfe in die regionalen Handwerksbetriebe empfohlen. Die Handwerkskammer Ulm prüft auch die Anträge auf Bundesförderungen vor und gibt ggfls. eine Empfehlung zur Auszahlung an die L-Bank. „Da bin ich stolz auf meine Mitarbeiter, die dieses dringende Geschäft so schnell und zielführend für unsere Betriebe aufgebaut haben neben den anderen Aufgaben. Und jetzt freuen wir uns wieder darauf, den Fachkräftebedarf zu lösen, Auszubildende für die Betriebe zu gewinnen oder auch Betriebsnachfolgen zu vermitteln“, sagt Mehlich.
Handwerkskammer Ulm ist Dienstleister und Ansprechpartner für rund 19.500 Handwerksbetriebe mit mehr als 120.000 Beschäftigten und rund 8.000 Auszubildenden in den Landkreisen Ostalb, Heidenheim, Alb-Donau, Biberach, Ravensburg, Bodensee und den Stadtkreis Ulm. Die Mitgliedsbetriebe zwischen Jagst und Bodensee generierten in 2019 einen Umsatz von über 15 Milliarden Euro. Zentrale Aufgabe der Handwerkskammer Ulm ist es, die Interessen der regionalen Handwerksbetriebe auf allen Ebenen der Politik und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören neben Ausbildung, Prüfungswesen und Führen der Handwerksrolle auch berufliche Bildungsangebote, Nachwuchswerbung, vielfältige Beratungsleistungen für Betriebsinhaber wie u.a. Personalberatung und Angebote für Existenzgründer oder rund um die Unternehmensnachfolge (ZEN) und jetzt die umfassende Begleitung der Betriebe durch alle Fragen der Corona-Krise.
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