Energiewende in der Strom- und Wärmeversorgung im Kohleausstiegsgesetz mit flexibler KWK zur Konjunkturbelebung nutzen

Im Mai wird im Deutschen Bundestag die Befassung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Kohleausstiegsgesetz fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Kraft-Wärmekopplung e.V. gestern ein Schreiben an die Politik versendet, welches 10 Punkte mit Empfehlungen für eine Konjunkturbelebung durch Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung umfasst.

Der aktuell in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages diskutierte Gesetzentwurf zum Kohleausstiegsgesetz mit den Änderungen im Kraft-Wärme-Gesetz (KWKG) beinhaltet nicht nur den Kohleausstieg.  Den Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Weichenstellung für ein zukünftiges Versorgungssystem mit Strom und Wärme halten wir für richtig. Im Bereich des KWKG sind gute Ansätze für die leitungsgebundene Wärmeversorgung enthalten, diese sind aber für eine Versorgung ohne Kohlekraftwerke nicht ausreichend.

Ein Abrücken der Bundesregierung von einer grundlegenden Evaluierung des KWKG in dieser Legislaturperiode verhindert einen systemdienlichen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung für die Energiewende.

Nachdem das Kabinett die Änderungsvorschläge der Stellungnahme des Bundesrates vom 13. März 2020 nicht aufgegriffen hat, hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) der Politik jetzt seine Vorschläge zur Konjunkturbelebung durch Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung vorgelegt.

1.      Investitionsförderung für Versorgungssicherheit

2.      Hochflexible motorische KWK-Anlagen (BHKW) fördern

3.      Förderung für hochflexible motorische KWK-Anlagen und Brennstoffzellen <100 kW in der Objekt- und Arealversorgung mit stromoptimierter, wärmegedeckelter Betriebsführung

4.      Energiewende mit Ausbau von Wärmenetzen fördern

5.      CO2-arme Wärme in allen KWK-Anlagen und Wärmesystemen fördern

6.      Förderung von BHKW < 50 kWel bis zur Evaluierung des KWKG 2022

7.      Verringerung des Administrationsaufwandes durch die Netzbetreiber

8.      Förderung der Energiedienstleister/Contractoren in der Objekt und Arealversorgung

9.      Ausgleich für eine CO2-Bepreisung im BEHG für hocheffiziente gasbetrieben KWK-Anlagen

10.   Förderung für neue und modernisierte Kraftwerksanlagen

Unser ausführliches Schreiben dazu finden Sie hier.

Über Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27019281-0
Telefax: +49 (30) 27019281-99
http://www.bkwk.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel