Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt bislang auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Für den umstrittenen Antrag der Linksfraktion stimmten im Familienausschuss außer den Linken lediglich die Ausschussmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.
Die ALfA hatte im Vorfeld bereits sämtliche Bundestagsabgeordnete angeschrieben, über die teils gravierenden Risiken und Spätfolgen für Frauen bei Abtreibungen informiert und darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Beratung und Aufklärung hierüber nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden darf, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann.
Dass dieser Antrag mit so großer Deutlichkeit im Familienausschuss abgelehnt wurde, ist erfreulich. Bedauerlich ist, dass Abgeordnete der Grünen gemeinsam mit den Linken versuchen, das Recht auf Leben in Deutschland aufzuweichen – und dies aus Anlass einer Krise, in der für uns alle der Schutz des Lebens eine besondere Verpflichtung ist. Linke und Grüne scheinen hier mit zweierlei Maß zu messen. Anlässlich der Äußerungen von Boris Palmer zur Corona-Krise hatte es noch geheißen: „Unsere Verfassung ist eindeutig: Menschenwürde heißt auch, dass die Gesundheit jedes Menschen geschützt wird. Egal, wie alt wir sind“, so die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt. Und Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, meinte auf Twitter: „Zur Erinnerung: Jeder Mensch ist gleich viel wert und seine Würde unantastbar. Wer das in Frage stellt, begibt sich auf den Weg in die Barbarei.“ Schade, dass diese Erkenntnisse nicht bis in die Debatte im Familienausschuss hinein gereicht haben.
Voraussichtlich übernächste Woche soll der Antrag im Bundestag debattiert werden. „Jetzt gilt es, alle Abgeordneten im deutschen Bundestag davon zu überzeugen, dass Beratung Frauen stark macht“, so Kaminski. „Die Kampagne der ALfA, „#beratungmachtstark“, setzt hier an: Unsere Postkarten haben bereits mehrere hundert Abgeordnete erreicht und ihnen deutlich gemacht, dass Beratung hilft, Perspektiven zu wechseln und Leben positiv zu verändern.“ Sie können unter www.alfa-ev.de bestellt werden.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Die ALfA setzt sich seit über vierzig Jahren für Frauen im Schwangerschaftskonflikt ein. Ihre Beratungshotline vitaL ist für Frauen rund um die Uhr erreichbar.
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