In dem Verfahren zum Aktenzeichen VI ZR 252/19 hatte der BGH seine vorläufige Einschätzung bereits am 5. Mai bekannt gegeben. Danach ist klar, dass VW schlechte Karten hat. Die Argumente des Autobauers, dass durch die Abgasmanipulation kein Schaden entstanden sei und wenn doch, dieser durch die Installation eines Software-Updates beseitigt worden sei, überzeugten den Vorsitzenden Richter Seiters offenbar nicht. Er ließ durchblicken, dass er VW für schadensersatzpflichtig hält und der Schaden schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden ist. Der BGH ist offensichtlich der Auffassung, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen erst gar nicht gekauft hätte.
Konkret geht es in dem Fall um einen vom Dieselskandal betroffenen VW Sharan, den der Kläger 2014 als Gebrauchtwagen bei einem Händler erworben hatte. Als der Dieselskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, sah er sich von Volkswagen getäuscht und machte Schadensersatzansprüche geltend.
Das OLG Koblenz sprach ihm Schadensersatz zu. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Gegen dieses Urteil legten beiden Seiten Revision ein, der Kläger verlangte den vollen Kaufpreis – also ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.
In diesem Punkt wird er voraussichtlich keinen Erfolg haben. Es spricht vieles dafür, dass der BGH das Urteil des OLG Koblenz weitgehend bestätigen wird. Heißt: VW ist zwar schadensersatzpflichtig, hat aber Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. „Mit einem Urteil des BGH tritt nach fast fünf Jahren endlich Rechtssicherheit im Abgasskandal ein. Dann steht mit großer Wahrscheinlichkeit fest, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Noch ein wichtiger Punkt: Diese Schadensersatzansprüche bestehen auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens. So war der Sachverhalt zumindest in dem Verfahren vor dem BGH.
Mit dem Urteil sind noch nicht alle strittigen Fragen im Abgasskandal geklärt. Aspekte des Verjährungsbeginns oder des Anspruchs auf Deliktzinsen ab Kaufpreiszahlung müssen noch geklärt werden. Im Sommer sind noch weitere Verfahren zum Abgasskandal am BGH terminiert.
Rechtsanwalt Dr. Leitz ist sicher, dass eine verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH wegweisend für weitere Verfahren sein wird: „Dabei geht es nicht nur um den Motor des Typs EA 189, sondern auch um 3-Liter-Dieselmotoren, das Nachfolgemodell EA 288 oder auch um Fahrzeuge anderer Hersteller, bei denen z.B. Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet werden. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat erst Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen für grundsätzlich unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen.“
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
CLLB Rechtsanwälte
Telefon: +49 (89) 552999-50
Fax: +49 (89) 552999-90
E-Mail: Leitz@cllb.de