Für den Besuch des Büros für Tourismus gelten folgende Besucherregelungen. Der Zugang erfolgt über den Eingang der Verbandsgemeindeverwaltung und ist nur bei Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Eine Handdesinfektion ist beim Betreten des Verwaltungsgebäudes über den im Eingangsbereich aufgestellten Spender bereitgestellt. Die Eingangstür des Büros für Tourismus ist über einen Schalter links von der Tür zu öffnen. Zum Verlassen des Büros für Tourismus ist der rückwärtige Ausgang des Büros zu nutzen. Eine entsprechende Markierung auf dem Boden weist hier den Weg. Somit ist für den Besuch eine Einbahnstraßenregelung umgesetzt.
Die persönliche Beratung ist an einem Counter möglich. Hierzu wurde eine entsprechende Vorrichtung zum Schutz von Besucher und Mitarbeiter aufgestellt. Die maximale Besucherzahl im Büro für Tourismus ist auf 2 Personen begrenzt. Der barrierefreie Zugang über den Innenhof ist weiterhin möglich.
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