Aktuell kommt ein weiterer Meilenstein zur Entstigmatisierung unterschiedlicher sexueller Orientierung hinzu. Am 07. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag ein Verbot sogenannter Konversionstherapien beschlossen. Das Verbot richtet sich gegen vermeintliche Behandlungen, die darauf abzielen sollen, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz zum Schutz vor Konversionstherapien übernimmt auch die BZgA neue, zusätzliche Aufgabenbereiche, indem sie Angebote zur Unterstützung und Ansprache verschiedener Zielgruppen erstellt. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung von Fachinformationen, die sich an psychologisch, seelsorgerisch und ärztlich Tätige richten. Für Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern und Erziehungsberechtigte wird die BZgA öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Themenfeld anbieten. Ergänzend wird eine anonyme Telefon- und Online-Beratung eingerichtet.
Die neuen Angebote der BZgA werden unter Einbeziehung der Zielgruppen entwickelt. Ziel ist es, auf mit den sogenannten Konversionstherapien verbundenen Gefahren aufmerksam zu machen und die Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen zu achten und zu stärken.
Anlässlich des IDAHOBIT veröffentlicht die BZgA am 17. Mai auf den Social-Media-Kanälen der LIEBESLEBEN-Kampagne einen Filmclip, der über Vorurteile gegenüber LGBTIQ (engl. Abkürzung für Lesbisch, Schwul, Bisexuell und Transgender) informiert.
Weitere Informationen zu der BZgA-Kampagne LIEBESLEBEN, zum Thema sexuelle Gesundheit sowie zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt unter:
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