Corona-Pandemie: Entlastung für Pflegegeldempfänger

Um das Risiko einer Corona-Infektion zu reduzieren, sind die für die Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld verpflichtenden regelmäßigen Beratungsgespräche aktuell ausgesetzt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.09.2020. Allein bei der AOK Baden-Württemberg profitieren rund 150.000 Versicherte.

„In der aktuellen Situation steht das Vermeiden einer Ansteckung mit dem Corona-Virus an erster Stelle. Deshalb gilt es, insbesondere pflegebedürftige und hochaltrige Menschen zu schützen, da sie häufig durch multiple Vorerkrankungen besonders gefährdet sind“, so Britta March, die bei der AOK Baden-Württemberg den Bereich Pflege und Beratung in der Pflege verantwortet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche vorübergehend auszusetzen, sei deshalb eine richtige und unverzichtbare Maßnahme. Dennoch werde die AOK Baden-Württemberg auch in der aktuellen Situation niemanden, der einen konkreten Beratungsbedarf habe, allein lassen, so March weiter. „Sollten beispielsweise die häusliche Pflege nicht mehr sichergestellt werden können oder andere Fragen rund um das Thema Pflege drängen, stehen unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater jederzeit telefonisch zur Verfügung.“ Zusätzlich biete die AOK Baden-Württemberg kostenfreie Online-Kurse für pflegende Angehörige rund um die häusliche Pflege, auch zu speziellen pflegerischen Themen wie Alzheimer und Demenz, Wohnformen im Alter oder die rechtliche Vorsorge, an: online-pflegekurse.bw.aok.de.

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Die AOK Baden-Württemberg versichert rund 4,5 Millionen Menschen im Land und verfügt über ein Haushaltsvolumen von über 18 Milliarden Euro.

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