SGB II: Mehr Leistungsberechtigte mit praxisnahen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen fördern

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt mit seinen Empfehlungen konkrete Hinweise, wie SGB II-Leistungsberechtigte besser in die Förderung beruflicher Weiterbildung einbezogen und die Förderinstrumente bedarfsgerechter ausgestaltet werden können.

Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere die Anerkennung längerer und flexiblerer Lernzeiten, eine pauschalierte monatliche Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses. Außerdem sollen durch eine praxisnahe Gestaltung der Lerninhalte auch Geringqualifizierte leichter Berufsabschlüsse nachholen können.

„Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten hat keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Durch eine verstärkte und bedarfsgerechte Förderung kann – gerade in diesen Zeiten – der Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit, dauerhaftem Grundsicherungsbezug sowie Fachkräfteengpässen gezielt entgegengewirkt werden“, so Löher weiter.

Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-22-19_bildung-berufliche-weiterbildung.pdf

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