Momentan dient der Pflegebericht, vergleichbar mit dem Arztbrief, in Verlegungs- oder Entlassungsszenarien von Pflegebedürftigen als Dokument zur Informationsweiterleitung über Institutionsgrenzen hinweg. In bisherigen Pflegeberichten können sich die Struktur oder die abgefragten Inhalte zwischen einzelnen Einrichtungen deutlich unterscheiden. Dies erschwert den Informationsfluss zwischen den Institutionen, in denen ein nahtloses Versorgungsmanagement enorm wichtig ist. Der standardisierte ePflegebericht soll auf elektronischem Weg die benötigten Informationen synchron und vor dem Eintreffen der pflegebedürftigen Person in der Pflegeinrichtung übermittelt. Neben der Leitung der Forschungsgruppe durch Prof. Dr. Ursula Hübner sowie Mareike Przysucha (MSc), wurde dieses Projekt zusätzlich von Dr. Schulte und Prof. Dr. Flemmig vorangetrieben. Die Idee entstammt dem Forschungsschwerpunkt Pflege und Management. „Standardisierungen dieser Art haben eine lange Projektlaufzeit, ganz einfach auch wegen der nötigen Abstimmung unter den Beteiligten und der breiten Konsentierung.“, so Prof. Dr. Ursula Hübner, Professorin für Gesundheitsinformatik und quantitative Methoden.
Deutscher Pflegerat lobt die Entwicklung des ePflegeberichtes
„Über die Sektorengrenzen könnte damit der Informationsfluss nahtlos wesentlich verbessert werden. Nicht zuletzt in einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie hat der ePflegebericht seinen Nutzen bewiesen.“, lobt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. Es hat sich gezeigt, dass die mit der Hilfe des ePflegeberichts übermittelten pflegerischen Informationen diejenigen in herkömmlichen Überleitungsbögen an Quantität und Relevanz übertreffen. Ebenfalls zeigt sich, dass sich eine elektronische Überleitung mittels des ePflegeberichts in den pflegerischen Alltag integrieren lässt und technisch in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten machbar ist. Da der ePflegebericht auf einer einheitlichen am Pflegeprozess orientierten Struktur aufbaut, ist die Erfassbarkeit der Daten unmittelbar gegeben.
Als letzter Schritt wurden von der für Deutschland maßgeblichen Standardisierungsorganisation HL7 sowohl für die Struktur als Clinical Document Architecture (CDA)-Dokument als auch für die Schnittstelle im FHIR-Format Implementierungsleitfäden entwickelt und abgestimmt. Damit ist der Weg für eine Nutzung innerhalb der im Gesundheitsbereich zu errichtenden Telematik-Infrastruktur für den ePflegebericht eröffnet. „Der standardisierte ePflegebericht dokumentiert, dass sich Pflege hinreichend frühzeitig mit dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt hat. Die Hochschule Osnabrück fungierte dabei als Katalysator und tut dies auch in Zukunft. Gerade durch die Corona Pandemie hat Digitalisierung im Gesundheitswesen einen Aufschwung erhalten, der dringend nötig war. Weitere elektronische Berichte im Kontext des Entlassmanagements wie der eWundbericht und der eHygiene-/Infektionsbericht befinden sich deshalb in der Standardisierungs-Pipeline.“, beschreibt Professorin Hübner die zukünftigen Entwicklungen.
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