Kommt es zum Streit um das Kindergeld, muss auch ein Kind im Zweifel gegen seine Eltern aussagen, sofern es volljährig ist. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem es zwischen getrennt lebenden Eltern Streit darüber gab, wem das Kindergeld für das volljährige Kind zustand. Das Kind zwar lebte allein, verbrachte aber jedes zweite Wochenende und die Sommerferien bei der Mutter. Damit ordneten die Richter das Kind dem Haushalt der Mutter zu, die dann auch das Kindergeld erhielt. Im Prozess musste das Kind aussagen, obwohl es sich in einem Brief an die Kindergeldkasse, in dem es seinen Aufenthalt bei der Mutter bestätigte, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berief (Bundesfinanzhof, Az.: III R 59/18).
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