Seit 2012 sind aufgrund der Europäischen Transparenzinitiative alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet bis spätestens 31. Mai jeden Jahres, Informationen über die Empfänger (Namen und Ort) von EU-Agrarzahlungen (Höhe und Zweck) für das zurückliegende EU-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen. Außerdem müssen seit 2015 die zuständigen Behörden neben den juristischen auch die natürlichen Empfänger publizieren. Zwischendurch hatte der Europäische Gerichtshof die Nennung der Zahlungen an natürlichen Personen ausgesetzt.
Zwar wurden bereits 2009 und 2010 die Agrarzahlungen im Internet preisgegeben. Damals sorgte dies bei vielen Empfängern und besonders dem Deutschen Bauernverband (DBV) für gewaltige Empörung. Man befürchtete seinerzeit neben einer missbräuchlichen Verwendung der Daten, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und darüber hinaus auch noch das Lostreten einer Neiddebatte unter Berufskollegen und Nachbarn. Da Bayern, unter der Führung der einstigen Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, sich dennoch lange Zeit weigerte bayerische Empfänger von Agrarsubventionen offen zu legen, leitete damals die Europäische Kommission Kurzerhand ein Verfahren gegen Deutschland ein. Als einziges EU-Land hatte Deutschland die geforderten Angaben nämlich nicht fristgerecht bis 30. April veröffentlicht. Aigner berief sich seinerzeit auf rechtliche Bedenken, da Verwaltungsgerichte über die Klagen von Bauern zuerst noch zu entscheiden hätten.
Ziel der jährlichen Veröffentlichung der Empfänger-Liste ist es der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Gemeinschaftsmittel im Agrarbereich Verwendung finden. Das betrifft sowohl die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU-Agrarfonds als auch den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Zudem soll mit der Offenlegung der Nutzen der Landwirtschaft für die Gesellschaft aufgezeigt werden. Da jeder Bürger umgerechnet 114 Euro pro Jahr in den Fördertopf zwangsläufig einbezahlt, hat die minutiöse Auskunftspflicht wohl auch ihre Berechtigung.
Jeder kann zwar selbst recherchieren, wer in Deutschland welchen Betrag aus Brüssel genau erhalten hat. Zumal die Suchmaske auf agrar-fischerei-zahlungen.de bis heute aber nicht ganz einfach zu handeln ist, hat Proplanta die aktuellen Daten des BLE jetzt detailliert ausgewertet und die Empfänger der Agrarsubventionen ebenfalls online auf https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen_2019_top-empfänger_liste-uebersichtskarte11052020.html anschaulich veröffentlicht. (Karte steht in Kürze zur Verfügung!)
Die bereitgestellten Übersichtskarten visualisieren die durchschnittlich ausbezahlten Summen in allen Landkreisen sowie die Top-Empfänger. Zudem listet Proplanta alle Begünstigten in einer Tabelle nach Fördersummen sortiert auf. Verschiedene Filteroptionen ermöglichen sowohl aggregierte als auch gezielte Suchergebnisse auf Bundesland- und Kreisebene.
Wie schnell zu erkennen ist, sind die Empfänger der millionenschweren Beträge nicht einzelne Landwirte, sondern neben der öffentlichen Hand insbesondere landwirtschaftliche Großbetriebe im Osten Deutschlands sowie diverse andere Unternehmen. Insgesamt erhielten laut der BLE-Datenbank in 2019 genau 179 Empfänger über eine Million Euro. Heraussticht das Landesamt für Umwelt (LfU) in Potsdam, das mit 20.011.464,74 Euro nun die absolute Spitzenposition erobern konnte. Das Ministerium für Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern rangiert mit 10.204.880,20 Euro dagegen nur noch auf Platz 2 der Top-Empfänger. Die größte Summe bei den Unternehmen erhielt die Landgard Obst & Gemüse GmbH & Co. KG mit 6.163.891,03 Euro, gefolgt von der Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse in Schwerin mit 4.262.366,96 Euro.
Die EU-Gelder, die von 2014 bis 2020 zur Verfügung stehen, stammen aus zwei Agrarfonds: dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet).
Während die Direktzahlungen in Form von entkoppelten Betriebsprämien – also unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion ist – aus dem EGFL (jährlich rund 5 Milliarden) hauptsächlich an Landwirte und Unternehmen ausbezahlt werden, dienen die Mittel aus dem ELER-Topf (jährlich rund 1,35 Milliarden Euro) der ländlichen Entwicklung sowie der Förderung einer nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftungsweise. Damit richten sich diese Fördermaßnahmen auch an viele andere Akteure im ländlichen Raum wie Kommunen und lebensmittelverarbeitende Betriebe. So fließt beispielsweise den Landkreisen an den Küsten große Summen für den Deichschutz zu. Auch Biobetriebe erhalten, für ihre gesellschaftlich relevanten Leistungen, aus der 2. Säule Ihre Fördergelder.
Im Durchschnitt machen die Zahlungen der 1. Säule etwa 40 Prozent des Einkommens der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland aus. Seit 2015 greifen zusätzliche Ökologisierungs-Vorgaben wie die Diversifizierung des Anbaus oder der Erhalt von Grünland. Werden die sog. Greening-Auflagen nicht eingehalten, droht der Verlust von einem Drittel der Direktzahlungen. Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Junglandwirten und kleinen sowie mittleren Betrieben. In Deutschland werden für die ersten 30 Hektar je 50 Euro mehr Direktzahlungen und für weitere 16 Hektar je 30 Euro zusätzlich gezahlt.
Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betrugen die Direktzahlungen 2018 im Schnitt 281 Euro pro Hektar. Während ein Hof mit 50 Hektar jährlich nur ca. 14.000 Euro Einkommensstütze erhält, bringt es ein Großbetrieb von 5.000 Hektar auf satte 1,4 Millionen Euro.
Lediglich 0,5 Prozent der Höfe in Deutschland bekommen so pro Jahr mehr als 300.000 Euro aus Brüssel an Ausgleichszahlungen. 20 Prozent der Betriebe in der EU empfangen sogar 80 Prozent der gesamten Agrarzahlungen.
Ob die Direktzahlungen in der Summe betrachtet tatsächlich eine einkommensstabilisierende Wirkung auch auf bäuerliche Betriebe besitzen – wie es das BMEL regelmäßig gegenüber den zahlreichen Kritikern rechtfertigt – lässt sich jedenfalls nicht klar beantworten. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut kommt beispielsweise je nach Betrachtungszeitraum, Region, Pachtanteil und Untersuchungsansatz zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.
Jedenfalls wenn Pachtpreise von subventioniertem Land höher ausfallen als ohne Subventionen bzw. Landwirte nicht gleichzeitig Bodeneigentümer sind, wäre zumindest das Ziel einer Einkommensstützung so gut wie nicht zu realisieren. Da in Deutschland rund 60 Prozent der Flächen als Pachtland bewirtschaftet werden legt jedoch nahe, dass verhältnismäßig geringe Subventionen an Kleinbetriebe geradezu verpuffen.
Umgekehrt bleibt festzuhalten, dass große Ackerbaubetriebe mit einem hohen Eigenlandanteil, viel Fläche sowie einer relativ geringen Wertschöpfungsintensität je Hektar von den entkoppelten Zahlungen (Flächenprämien) umso stärker profitieren.
Es ist wenig verwunderlich, dass trotz aller Transparenz die Debatte um das viele Geld, von dem aber nur wenige Betriebe profitieren, nach wie vor nicht abreißt. Ab 2021 soll der Agraretat auch noch gekürzt werden. Neuer Unmut dürfte damit vorprogrammiert sein, zumal die Corona-Krise Ihre Schatten vorauswirft.
Top-Empfänger (> 2.5 Mio. Euro)
1) Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg: 20.011.464,74 Euro
2) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: 10.204.880,20 Euro
3) NLWKN: 8.616.606,30 Euro
4) Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meeresschutz: 6.923.492,37 Euro
5) Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen: 6.808.021,38 Euro
6) Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW): 6.772.718,19 Euro
7) Landgard Obst & Gemüse GmbH & Co. KG: 6.163.891,03 Euro
8) Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse: 4.262.366,96 Euro
9) Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt: 4.179.593,02 Euro
10) Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg eG: 4.144.910,00 Euro
11) Stadt Ahaus: 3.980.541,65 Euro
12) Stadt Celle: 3.833.233,39 Euro
13) Pfalzmarkt für Obst- und Gemüse eG: 3.871.548,69 Euro
14) Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V.: 3.610.002,13 Euro
15) EO Spargel & Beerenfrüchte GmbH: 3.169.929,68 Euro
16) Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg eG: 4.144.910 Euro
17) Landesforst Mecklenburg-Vorpommern: 3.058.009,80 Euro
18) Gartenbauzentrale Papenburg eG: 2.923.104,98 Euro
19) Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: 2.917.380,49 Euro
20) Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: 2.887.202,77 Euro
21) Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide: 2.886.486,12 Euro
22) Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein: 2.765.139,66 Euro
23) Grossdrebnitzer Agrarbetriebsgesellschaft mbH: 2.554.778,80 Euro
Alle Empfänger 2019: Übersichtskarte + Tabelle
https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen_2019_top-empfänger_liste-uebersichtskarte11052020.html
Alle Empfänger 2018: Übersichtskarte + Tabelle
https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen_2018_top-empf%C3%A4nger_liste-uebersichtskarte10052020.html
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