Kein COVID-19-Ausschluss bei der Gothaer
„Für Gothaer Kunden ist COVID-19 als Erkrankung im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt – wie auch alle anderen medizinisch notwendigen Heilbehandlungen. Damit finden auch Rücktransporte wie tariflich festgelegt statt“, so Stefan Koch, Leiter Produktmanagement bei der Gothaer Krankenversicherung AG. Das bedeutet: Abgedeckt sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit und Unfallfolgen. COVID-19 ist also bei der Gothaer als normale Krankheit versichert, unabhängig davon, ob die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft:
Einzige Ausnahme ist, wie bei allen anderen Erkrankungen auch, dass jemand bereits mit ärztlich diagnostizierter Corona-Erkrankung ins Ausland reist und sich dann dort in ärztliche Behandlung begibt. Hier entfällt die Leistungspflicht.
Vor Reiseantritt bestehende Versicherung prüfen
Vor Reiseantritt sollte man seine Auslandsreisekrankenversicherung allerdings genau überprüfen. Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Rahmen ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz bei Erkrankungen aufgrund von Epidemien und Pandemien kategorisch ausschließen. Bei anderen Unternehmen wiederum ist der Ausschluss auf solche Länder begrenzt, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Beides ist bei der Gothaer nicht der Fall. Für COVID-19 leistet die Gothaer jeweils im tariflich versicherten Umfang.
Der Gothaer Konzern ist mit 4,5 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.
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