Philipp Reusch kommentiert: „Vor 34 Jahren, als die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG in Kraft trat, war von Software und Algorithmen noch keine Rede. Es wird Zeit zu begreifen, dass selbstlernende Systeme unseren privaten wie beruflichen Alltag bereits jetzt prägen und zukünftig eine immer größere Rolle spielen werden. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Implikationen für Hersteller, Nutzer und Betreiber von Produkten mit künstlicher Intelligenz im Lichte der heutigen Zeit zu betrachten und zu bewerten. Sie sind ein Spiegel dessen, wie wir als Gesellschaft mit den digitalen Technologien der Zukunft rechtlich umgehen möchten.“
Der Kommentar erscheint im Rechtshandbuch des C.H. Beck-Verlags – Deutschlands führendem juristischen Fachverlag. Mit etwa 1.700 Neuerscheinungen in den Verlagsbereichen Recht, Steuern, Wirtschaft, Literatur, Sachbuch und Wissenschaft gehört C.H. Beck auch quantitativ zu den wichtigsten Buch- und Zeitschriftenverlagen in Deutschland.
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