Auf nationaler Ebene hat es bisher keine Kompensation für die Einkommensverluste von Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzern gegeben, noch sind sie vorgesehen. Es gibt auch keine länderübergreifenden Gesamtpakete, die sie vor der zweiten und dritten Welle der Krise zu schützen.
Die VS-Bundesvorsitzen Lena Falkenhagen erklärt: »Deutschland braucht nicht nur ein Bekenntnis zur Buch- und Wissenskultur, sondern muss diese Kultur auch durch Budgets und neue Kulturgesetze untermauern.«
Den Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer sind nicht nur dieses Jahr ihre Lesungen in Buchhandlungen, bei Messen, in Literaturhäusern und Bibliotheken und Schulen und die Auftritte bei Festivals und Veranstaltungen komplett weggebrochen. Auch Buchprojekte, Buchpreisverleihungen und Übersetzungsprojekte wurden verschoben oder storniert. Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer arbeiten eigenunternehmerisch in weiteren Sparten des Kulturbetriebs, schreiben Rezensionen, veranstalten Literaturseminare, moderieren Festivals, schreiben Drehbücher, arbeiten fürs Theater. All diese Einnahmequellen sind mit den Kontaktverboten seit dem März 2020 nahezu versiegt. »Die arme Poetin ist inzwischen gesellschaftliche Realität geworden«, stellt Falkenhagen fest. Online-Formate wurden bisher zwar genutzt, aber häufig ohne Vergütung der Autorinnen oder Autoren.
Die freiberuflichen Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzer haben typischerweise nur geringe Betriebsausgaben. Deshalb greift das bisherige Instrument der Bundeshilfen bei den Autorinnen/Autoren und Übersetzerinnen/Übersetzern nicht. Sie dürfen und können keine Bundeshilfen beantragen, denn sie haben keine gewerblichen oder betrieblichen laufenden Ausgaben. Ihnen sind die gesamten Honorare ausgefallen, die sie direkt für ihren Lebensunterhalt (Miete, Krankenkasse, Sozialversicherungen und Essen) brauchen. Es ist keine zufriedenstellende Lösung, sich für eine Grundsicherung auf sechs Monate zu bewerben. Der Nachweis persönlicher Not muss ausführlich nachgewiesen werden, was dazu führt, dass erst Rücklagen aufgebraucht werden müssen, während betroffene Angestellte ohne entsprechende Bedürftigkeitsprüfung Kurzarbeitergeld bekommen. Zugleich müssen Schriftstellerinnen/Schriftsteller und Übersetzerinnen/Übersetzer weiterarbeiten, um sichtbar zu bleiben, um einen neuen Verlagsvertrag zu bekommen, weil sie in Projekt vorlegen können und so weiter.
Lena Falkenhagen sagt dazu: »Die Krise zeigt, Deutschland hat keinen Plan für seine literarischen Kulturschaffenden. Es hungert sie aus.«
Der VS fordert die Politik auf, mit den Autorinnen-/Autorenverbänden Konzepte zur Rettung der literarischen Vielfalt in Deutschland zu entwickeln. Und zwar durch:
- einen Fond für den Buchbetrieb (Buchhandlungen, Literaturhäuser, Verbände, Bibliotheken, Schulen etc.) für von März 2020 bis Ende 2020 ausgefallene Lesungen, mit denen diese die Ausfallhonorare wenigstens teilweise den Autorinnen/Autoren gegenüber ausgleichen können.
- einen Fond, der es Veranstalterinnen/Veranstaltern von literatur- und buchnahen Formaten erlaubt, Zuschüsse für Honorare und Reisekosten zu beantragen.
- einen Fond für online-Auftritte, online-Lesungen und online-Seminaren etc. von Autorinnen und Autoren. Dafür muss eine rechtssichere Plattform mit Bezahlfunktion für das Publikum geschaffen werden.
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