„Wir konnten seit Beginn der Corona-Pandemie keine Veranstaltungen mit der Öffentlichkeit durchführen. Wir sind froh, dass wir nun unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen wieder Termine vor Ort durchführen können“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unser Ziel ist weiterhin, eine breite Einbindung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Wir machen keine Abstriche an der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung.“
Ultranet: Abschnitt Osterath – Rommerskirchen
Der Erörterungstermin in Düsseldorf wird zum Abschnitt Osterath – Rommerskirchen der Leitung Ultranet durchgeführt. Es werden Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger Amprion, den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und denjenigen erörtert, die Stellungnahmen bzw. Einwendungen abgegeben haben. Der Termin ist nicht öffentlich.
Auf Grundlage der Erörterung wird ein Korridor festgelegt, in dem die Leitung verlaufen soll. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird der genaue Leitungsverlauf und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors festgelegt.
Ultranet als eines der zentralen Netzausbauprojekte ist eine zwei Gigawatt starke Verbindung, um den Süden und Südwesten Deutschlands mit Energie zu versorgen. Gemeinsam mit der Stromleitung A-Nord soll Ultranet den in der Nordsee und in Norddeutschland erzeugten Windstrom von Emden über Osterath nach Philippsburg transportieren.
Weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie unter: https://www.netzausbau.de/vorhaben2
Beteiligung der Öffentlichkeit wegen Corona
Die Bundesnetzagentur konnte seit Beginn der Corona-Pandemie bei allen Vorhaben zahlreiche Veranstaltungen nicht durchführen. Wo Antragskonferenzen nicht durchgeführt werden konnten, wurde eine zusätzliche Möglichkeit der Beteiligung geschaffen. Hinweise wurden schriftlich eingeholt. Diese wurden ausgewertet und im Hinblick auf das weitere Verfahren gewürdigt. Teilweise wurden auch vorläufige Untersuchungsrahmen erlassen, die unter Beteiligung der Öffentlichkeit nochmals überarbeitet werden, bevor ein endgültiger Untersuchungsrahmen erlassen wird.
Die Bundesnetzagentur musste zudem in allen Verfahren auf die Auslegung von Antragsunterlagen verzichten, da Auslegungsstellen für den Zeitraum der Auslegung nur eingeschränkt zugänglich waren. Die Auslegung vor Ort wird nun durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Zusätzlich besteht das Angebot, dass die Unterlagen auf einem Datenträger an Bürgerinnen und Bürger versandt werden, die zum Beispiel über keinen ausreichenden Zugang zum Internet verfügen.
Über die Durchführung von Veranstaltungen wird die Bundesnetzagentur im Einzelfall entscheiden. Maßgeblich dabei ist immer, dass die Einhaltung der Auflagen und sowie der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleistet werden kann. Wo Antragskonferenzen nicht stattfinden können, gibt es die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme. Erörterungstermine können abweichend davon auch durch Online-Konsultation oder bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen durch Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.
Hintergrund Plansicherstellungsgesetz
Das mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossene und am 29. Mai 2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz gewährleistet, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Regelungen sind befristet. Erfasst sind alle Verfahrensschritte, die bis zum 31. März 2021 begonnen haben, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Das Gesetz erlaubt digitale Alternativen für Verfahrensschritte in behördlichen Verfahren, die bisher die Anwesenheit der Beteiligten erforderten. Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen können damit etwa online bzw. mittels Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden.
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