Intensivpflege: Gesetzentwurf beschneidet Selbstbestimmung

  • VdK fordert Korrekturen
  • Bentele: „Niemand darf gegen seinen Willen in eine stationäre Einrichtung eingewiesen werden.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Intensivpflege ist am heutigen Mittwoch, den 17. Juni, erneut Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Noch immer schränkt der Entwurf das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ein, die auf Intensivpflege angewiesen sind. Nicht sie, sondern die Medizinischen Dienste der Krankenkassen sollen entscheiden, ob Betroffene zuhause oder in einer Einrichtung versorgt werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Es kann nicht sein, dass die Medizinischen Dienste, also letztendlich die Krankenkassen, entscheiden, wo Intensivpflegepatientinnen und -patienten versorgt werden. Wir müssen aufhören, diese Menschen zu entmündigen. Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie zuhause in ihrer vertrauten Umgebung mit ihren Familien und Freunden leben wollen. Niemand darf gegen seinen Willen in eine stationäre Einrichtung eingewiesen werden. Das muss endlich raus aus dem Gesetzentwurf.“

Die stationäre Versorgung von Intensivpflegepatientinnen und -patienten ist kostengünstiger als ihre Versorgung zuhause. Verena Bentele weiter:

„Das Wohl der Intensivpflegepatientinnen und -patienten muss entscheiden. Es darf keinesfalls darum gehen, Kosten einzusparen. Wir befürchten aber, dass finanzielle Interessen der Krankenkassen den Ausschlag geben könnten. Der Medizinische Dienst ist beileibe kein unabhängiges Organ.“

Neben dem Recht auf Selbstbestimmung fordert der VdK auch, dass auf die Betroffenen keine höheren Kosten zukommen dürfen. Das Arbeitgebermodell mit Pflege- und Assistenzkräften muss weiter bestehen bleiben.

Schätzungen zufolge sind bundesweit 25 000 Intensivpflegepatienten beatmungspflichtig.

Video-Statemamt von VdK-Präsidentin Verena Bentele

VdK-Stellungnahme zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)

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