Rohrer Hausverwaltung: Gewerbemietverträge wegen neuer Mehrwertsteuer-Regelung dringend umstellen

Die Rohrer Hausverwaltung weist darauf hin, dass wegen der neuen Mehrwertsteuer-Regelung, die vom 1. Juli bis 31. Dezember dieses Jahres gelten soll, die Gewerbemietverträge dringend umgestellt werden sollten. 

Felix Nuss, Geschäftsführer der Rohrer Hausverwaltung: „Wir verzeichnen jetzt schon bei unseren Kunden eine hohe Beratungsnachfrage, da ohne Fachexpertise die Fehleranfälligkeit sehr hoch sein wird.“

Nuss führt aus, dass sämtliche umsatzsteuerlich relevanten Mietverträge im Rahmen eines Nachtrags angepasst werden sollten. Hintergrund ist der Umstand, dass der Mieter per Gesetz nur noch die reduzierte Mehrwertsteuer bezahlen muss. Der Vermieter hingegen muss die im Mietvertrag bzw. in der Dauerrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer auf jeden Fall ans Finanzamt abführen.

Nuss: „Alle von uns betreuten Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten demnach zeitlich befristet geändert werden. Sollte dies nicht erfolgen, müssten die betroffenen Eigentümer zum Beispiel 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl der Mieter nur 16 Prozent bezahlt. Nach derzeitiger Laufzeit dieser Maßnahme sollten die Verträge zum 1. Januar 2021 wieder ´zurückgestellt´ werden.“

Auf der anderen Seite sollten sämtliche Dauerrechnungen von Dienstleistern oder Versorgern, wie Hausmeister oder Stadtwerken, mit dem befristet verminderten Mehrwertsteuersatz neu gestellt werden. Die dazugehörigen Daueraufträge müssen befristet angepasst werden. Nuss weiter: „Aufgrund des von uns betreuten Bestandes von insgesamt 10.000 Einheiten sind das hunderttausende von Buchungsvorgängen, die geändert, überwacht und nach Ablauf der Befristung wieder ´zurückgestellt´ werden sollten.“

„Wir sehen natürlich, dass das Ziel der Mehrwertsteuer-Reduzierung den Konsum ankurbeln soll. Dabei zeigt sich aber auch, dass die erforderliche Anpassung der Abläufe und Software ein ex- und interner Zusatzaufwand ist“, so Nuss abschließend.

Über Rohrer-Immobilien GmbH Treuhandgesellschaft für Immobilienberatung und -vermittlung

ROHRER ist ein seit 1919 bestehender, inhabergeführter Immobiliendienstleister. Der Aufbau der Firmengruppe und seine Dienstleistungen bieten ein außergewöhnliches Spektrum an Know-how für private, gewerbliche und institutionelle Eigentümer und Nutzer. Aufgrund der langjährigen Marktkenntnis und -erfahrung wird ROHRER gleichermaßen von Privatpersonen sowie von professionellen Immobilienbesitzern beauftragt. Zu den Mandanten zählen insbesondere Erbengemeinschaften, Stiftungen und Family Offices, die ROHRER als Berater, Makler oder Verwalter einsetzen. Rund 65 Mitarbeiter sind in den Bereichen Verwaltung, Bewertung, Vermarktung und Optimierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie auf dem Grundstücksmarkt tätig. Über das deutschlandweite Immobiliennetzwerk DAVE – Deutscher Anlage-Immobilien Verbund (www.dave-net.de) erbringt ROHRER Dienstleistungen bei Bedarf auch in allen großen deutschen Ballungszentren. www.rohrer-immobilien.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rohrer-Immobilien GmbH Treuhandgesellschaft für Immobilienberatung und -vermittlung
Lessingstr. 9
80336 München
Telefon: +49 (89) 543040
Telefax: +49 (89) 54304200
http://www.rohrer-immobilien.de

Ansprechpartner:
Martina Rozok
ROZOK Communication Consulting
Telefon: +49 (30) 4004468-1
E-Mail: m@rozok.de
Felix Nuss
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 54304-0
E-Mail: nuss@rohrer-hausverwaltung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel