Die Architektenkammer verzeichnet seit dem Beschluss eine Intensivierung der Beratungstätigkeit. Gemeinsam mit anderen Länderkammern hat die AKBW einen ausführlichen Frage-und-Antwort-Katalog für ihre 25.700 Mitglieder erarbeitet. Sie unterstützt zudem die Forderung der Bundesarchitektenkammer an die Adresse des Bundesfinanzministeriums, nicht den 1. Juli 2020 als Stichtag zu nehmen, sondern das Datum des Vertragsabschlusses. Dies würde praxistauglich Rechtsklarheit und -sicherheit herstellen und es könnten sämtliche Abschlags- und Schlusszahlungen nach dem 31. Dezember 2020 mit nur einem (abgesenkten) Mehrwertsteuersatz versteuert werden.
Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2196-0
Telefax: +49 (711) 2196-101
http://www.akbw.de
Pressesprecherin der Architektenkammer Baden-Württemberg
Telefon: +49 (711) 2196-126
E-Mail: gabriele.renz@akbw.de