Die EVG kritisiert in einem Schreiben an die politischen Entscheidungsträger, dass die derzeitige Organisation des Ausschreibungswettbewerbs „die Funktionsfähigkeit des ÖPNV zunehmend in Frage“ stelle. Hauptkritikpunkt der Gewerkschaft: Busunternehmen mit eigenwirtschaftlichen Angeboten können heute die qualitativen, sozialen und tariflichen Standards der Aufgabenträger umgehen. „In jüngster Zeit erleben wir immer häufiger, dass Betriebsaufnahmen im Chaos münden und Aufträge sogar zurückgegeben werden, weil die Unternehmen zu wenig Fahrzeuge oder zu wenig Personal oder beides haben“, so Martin Burkert. „Darunter leiden die Fahrgäste, die kommunalen Finanzen und natürlich die Beschäftigten.“ Aus Sicht der EVG kann man dieses Problem „durch eine schlichte Klarstellung im Personenbeförderungsgesetzes lösen: Die Vorgaben der Aufgabenträger gelten auch für eigenwirtschaftliche Anbieter, punkt, aus. Dann gibt es keine Schlupflöcher mehr.“
Darüber hinaus fordert die EVG, dass beim Wechsel eines Auftragnehmers der neue Betreiber verpflichtet wird, allen betroffenen Beschäftigten ein Übernahmeangebot zu den bestehenden Löhnen und Arbeitsbedingungen zu machen. „Der ÖPNV braucht qualifiziertes Personal“, sagt EVG-Vorstand Kristian Loroch. „Und zwar zunehmend: bis 2030 werden 100.000 Beschäftigte in der Branche gebraucht, nur um den heutigen Status Quo zu halten. Und umso mehr, wenn der ÖPNV als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgebaut werden soll. Das wird nicht gehen, wenn Beschäftigte im Schnitt alle acht Jahre Angst um ihren Arbeitsplatz haben müssen. Gutes Personal bekommt man nur, wenn man gute Arbeitsbedingungen bietet.“
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