Scheiben als Vogelkiller

Vogelschlag fordert laut aktuellen Schätzungen allein in Deutschland jedes Jahr über 100 Million Vogelleben. Für Vogelarten im menschlichen Siedlungsraum stellen Glasscheiben an den Fenstern von Wohnhäusern oder Wintergärten, an Glasfassaden von Bürogebäuden und an verglasten Schallschutzwänden oder Bushaltestellen eine große Gefahr da. Es wird davon ausgegangen, dass dies in Deutschland und Europa jedes Jahr zum Tod von fünf bis zehn Prozent aller Vögel führt.

Mit einer Greifvogelsilhouette halten viele das Problem für gelöst. Dabei nützen diese so gut wie nichts. In den Aufklebern erkennen die Vögel keine natürlichen Feinde und fliegen direkt daneben gegen die Scheibe. Glas ist jedoch nicht immer gleich gefährlich. Man unterscheidet in drei Risikofaktoren:
Zum einen die Durchsicht. Wenn eine Verglasung über Eck einen ansonsten scheinbar freien Flugweg blockiert, oder ein zweites Fenster an der Rückwand eine Durchflugsmöglichkeit suggeriert, kommt es besonders häufig zu Kollisionen. Neben modernen Bürogebäuden besteht die Durchsicht auch bei verglasten Bushaltestellen oder Lärmschutzwänden. Zum anderen stellen Spiegelungen eine Gefahr für heranfliegende Vögel da. Diese sehen im Fenster dann die Vegetation, wie Sträucher oder den freien Himmel, die eigentlich vor dem Fenster sind und versuchen dort hinzufliegen. Und ab den Abendstunden wird die Beleuchtung zu einem Problem. Nachts ziehende Vögel werden durch die von innen beleuchteten Scheiben angezogen, ohne diese zu erkennen.

Wirksame Lösungen gegen Vogelschlag bieten beliebige Muster oder Aufkleber auf der Glasscheibe. Dabei sollte es sich um für Menschen sichtbare Muster handeln. Markierungen mit sogenannten Bird-Pens im UV-Licht-Bereich erweisen sich bislang nur als gering wirksam. Nicht alle Vögel können UV-Licht überhaupt sehen. Der Bird-Pen empfiehlt sich daher nur als zusätzliche Maßnahme oder an Stellen mit einer geringen Vogelschlaggefahr.

Um die nun sichtbaren Muster und Aufkleber bei Spiegelungen auch für Vögel sichtbar zu machen, sollten sie unbedingt außen an der Scheibe angebracht werden. Dies können bereits aufgedruckte Strukturen, oder nachträglich preisgünstig mit sogenanntem Bird-Tape (milchige Klebestreifen) selbst aufgeklebte Muster sein. Dabei gilt: Für einen vollständigen Schutz müssen etwa 25 Prozent der Fläche abgedeckt sein. Untersuchungen der Wiener Naturschutzbehörde zeigen aber, dass sich durch die Verwendung besonders geeigneter Muster die zu beklebende Fläche auf wenige Prozent reduziert. Kontrastreiche Markierungen, zum Beispiel helle vor dunklem Hintergrund, sind besonders wirkungsvoll. Senkrechte Linien sollten mindestens fünf Millimeter breit sein und einen Kantenabstand von zehn Zentimetern zueinander nicht überschreiten. Horizontale Linien müssen zwar nur drei Millimeter breit sein, allerdings verringert sich hier der Kantenabstand auf maximal 4,7 Zentimeter.

Angelehnt an diese Vorgaben sind viele kreative Gestaltungen möglich. Im privaten Bereich bemerkt man schnell problematische Bereiche und kann diese punktuell entschärfen. Um das Risiko der Durchsicht zu vermeiden, können Scheiben mit Gardinen, Jalousien, Rollos und Ähnlichem für Vögel sichtbar gemacht werden. Noch einfacher und Kostengünstiger wäre, auf das Fensterputzen zu verzichten.

Und auch im öffentlichen Raum kann geholfen werden. Hausverwaltungen und Verkehrsbetriebe können durch Vogelfreunde auf die Gefahr bei verglasten Fahrradunterständen, Lärmschutzwänden, Bus-Wartehäuschen oder öffentlichen Gebäuden informiert werden. Mit einer Dokumentation oder einem Monitoring von Anprallopfern kann man die Forderung nach Schutzmaßnahmen unterstützen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NABU Brandenburg
Lindenstraße 34
14467 Potsdam
Telefon: +49 (331) 20155-70
Telefax: +49 (331) 20155-77
http://www.brandenburg.nabu.de

Ansprechpartner:
Heidrun Schöning
PR
Telefon: +49 (331) 2015573
E-Mail: schoening@nabu-brandenburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel