In den einzelnen Bundesländern und den jeweiligen Einrichtungsarten, vom Krankenhaus bis zum ambulanten Pflegedienst, werden sehr unterschiedliche Gehälter bezahlt. Dabei erhalten die Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege generell niedrigere Löhne als ihre Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus. Ein Lohngefälle besteht zudem nach Einrichtungsart. Im Verhältnis zum Medianeinkommen aller Fachberufe liegt das Einkommen der Pflegefachpersonen im Krankenhaus je nach Bundesland, West- oder Ostdeutschland moderat bis deutlich über dem Referenzeinkommen, während das Einkommen der Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege deutlich darunter liegt.
„Aufgrund des erheblichen Anteils an Zulagen für die Arbeit zu ungünstigen Zeiten oder unter erschwerten Bedingungen führt der Vergleich mit dem Lohnniveau anderer Fachberufe zu einem falsch positiven Ergebnis. Wird dies berücksichtigt, zeigt sich, dass die Pflegelöhne, angesichts der großen Verantwortung und der stets hohen Arbeitsbelastung den Pflegefachpersonen nicht gerecht werden und einer deutlichen Anhebung bedürfen,“ so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Der DBfK fordert ein Bruttoeinkommen von 4.000 EUR für alle Pflegefachpersonen als Einstiegsgrundgehalt in den Beruf. Selbstverständlich steigt dann das Bruttogehalt mit zunehmender Berufserfahrung und der beruflichen Spezialisierung sowie den üblichen Zulagen.
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