Die Schnellbuslinien sollen hohen Qualitätsanforderungen genügen: ein festgelegter Mindesttakt, gute Bedienung auch in Tagesrandlagen, barrierefreier Zugang, attraktive Fahrzeuginnenausstattung, WLAN-Ausstattung, Echtzeitinformation, die Möglichkeit der Fahrrad- und Gepäckmitnahme sowie, wenn möglich, einer Anschlusssicherung zum SPNV. Für die Förderung der 13 Linien stellen das Land Nordrhein-Westfalen und der NVR jährlich rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Schnellbuslinien werden innerhalb der nächsten beiden Jahre eingerichtet. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.
„Mit der neuen Schnellbusförderung des Landes wollen wir Regionen ohne eigenen Schienenanschluss ein attraktives Mobilitätsangebot machen. Bis 2032 stellen wir hierfür landesweit 100 Millionen Euro zur Verfügung“, so Hendrik Wüst, Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Gerade in der Fläche leben viele Menschen außerhalb des Einzugsbereiches der Schiene. Um auch den Menschen in diesen vom Zugverkehr nicht erschlossenen Gebieten eine attraktive Direktverbindung in das nächste Zentrum zu bieten, ist der Schnellbus eine hervorragende Alternative“, so NVR-Geschäftsführer Heiko Sedlaczek.
„Ohne Mobilität ist es kaum möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dieses grundlegende Bedürfnis muss insbesondere auch in Zeiten des demografischen Wandels auch in den ländlichen Regionen sichergestellt werden. Dies muss der Öffentliche Personennahverkehr mit attraktiven Mobilitätsangeboten und guter Infrastruktur leisten – und dafür ist der Schnellbus ein geeignetes Mittel“, so NVR-Verbandsvorsteher Stephan Santelmann.
Gefördert werden folgende Schnellbuslinien:
· Antragsteller Kreis Euskirchen: Hellenthal – Schleiden – Gemünd – Kall
· Antragsteller Stadt Aachen: Aachen – Brand – Roetgen – Monschau
· Antragsteller Kreis Düren: FZJ – Jülich – Aachen
· Antragsteller Kreis Heinsberg: Erkelenz – Wassenberg – Heinsberg – Geilenkirchen
· Antragsteller Kreis Heinsberg: Geilenkirchen – Gangelt – Sittard
· Antragsteller Rhein-Erft-Kreis: Dormagen – Pulheim – Frechen
· Antragsteller Rhein-Erft-Kreis: Frechen – Hürth – Brühl
· Antragsteller Rhein-Erft-Kreis: Brühl – Lechenich – Kerpen – Sindorf – Bergheim – Elsdorf
· Antragsteller Rhein-Sieg-Kreis: Bad Honnef – Windhagen
· Antragsteller Rhein-Sieg-Kreis: Hennef – Asbach
· Antragsteller Rhein-Sieg-Kreis: Hennef – Ruppichteroth – Waldbröl
· Antragsteller Rhein-Sieg-Kreis: Overath – Much
· Antragsteller Rhein-Sieg-Kreis: Siegburg – Neunkirchen-Seelscheid – Much
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