GEW zur geplanten Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes

Die GEW hat mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass eine weitreichende Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) bevorsteht, ohne dass die zentralen Gremien der Hochschulen und die Gewerkschaften überhaupt informiert wurden.

Geplant sind Änderungen, die es ermöglichen, Gremiensitzungen ausschließlich und dauerhaft nicht mehr in Präsenz-, sondern in Telefon- oder Videositzungen durchzuführen und eine Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit nur noch zuzulassen, soweit „dies technisch möglich ist“. Der Akademische Senat der Uni Hamburg hat am 18.06.2020 eine Stellungnahme abgegeben, in der deutlich gemacht wird, dass vom Grundsatz der Präsenz höchstens in absoluten Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit den Mitgliedern abgewichen werden sollte.

„Die GEW Hamburg schließt sich der Stellungnahme des Akademischen Senats der Universität Hamburg vom 18.06.200 an und kritisiert, dass Mitbestimmungsmöglichkeiten im Schatten der Corona-Krise abgebaut werden sollen. Wir fordern die Bürgerschaft auf, die Sondersituation der Pandemie nicht für eine so weitreichende Änderung des Hochschulgesetzes zu nutzen. 

Grundsätzlich muss gelten, dass Gremien in Präsenz tagen. Sofern ein akuter Regelungsbedarf für Beschlussfassungen besteht, sollte er auf Ausnahmesituationen begrenzt und analog zum Hamburgischen Personalvertretungsgesetz befristet sein.

Die GEW Hamburg begrüßt eine zukünftige Überarbeitung des Hochschulgesetzes, insbesondere zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte universitärer Gremien. Diese Überarbeitung sollte aber nicht während einer Krisensituation und nur nach erfolgter Beteiligung der Gewerkschaften und universitären Gremien erfolgen“, kommentiert Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.

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