10.000 Euro für Vereine im Braunschweiger Land

Die Braunschweigische Sparkassenstiftung stellt 10.000 Euro Fördermittel ausschließlich für Vereine in ihrem Geschäftsbereich zur Verfügung. „Diese Mittel sind für die Vereine selber und explizit nicht für Projektförderungen vorgesehen“, erklärt Christoph Schulz, Vorstandsvorsitzender der Braunschweigischen Sparkassenstiftung.

Gerade in den vergangenen Wochen hat sich bei vielen Vereinen ein „Digitalisierungsstau“ bemerkbar gemacht. Infolge der geltenden Kontakt- und Abstandsregelungen waren persönliche Zusammenkünfte nicht möglich. Oftmals war die Geschäftsstelle nicht erreichbar, da die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten nicht bestanden. Die Infrastruktur, um auf „digitale Vereinsarbeit“ umzuschalten, war nicht oder nicht im notwendigen Umfang vorhanden. Hier soll Abhilfe geschaffen werden.

„20 Vereine können bei uns 500 Euro Fördermittel beantragen, um diese für notwendige Maßnahmen zur Digitalisierung zu verwenden“, sagt Werner Schilli, stv. Vorstandsvorsitzender „Wir wollen mit diesem „Digitalisierungsfonds“ die Vereine ermutigen, sich mit dem Thema Digitalisierung zu beschäftigen. Sicher ist es nicht möglich, mit 500 Euro eine komplette digitale Strategie für einen Verein umzusetzen. Aber für ein Notebook für die Geschäftsstelle oder eine Schulung der Vorstände, um regelmäßige Sitzungen mit Abstand durchzuführen, reicht es.“

Wer kann den Digital-Zuschuss beantragen? Alle Vereine im Braunschweiger Land – als dem Tätigkeitsbereich der Braunschweigischen Sparkassenstiftung – , die die eigene Vereinsarbeit digitaler gestalten möchten. Ausgezahlt wird eine Digitalisierungs-Pauschale von 500 Euro je Verein. Beantragt werden die Mittel per (formloser) Email an  info@braunschweigische-sparkassenstiftung.de. Der Antrag sollte eine kurze Darstellung enthalten, wofür die Mittel eingesetzt werden.

Der Fördertopf steht ab sofort zur Verfügung. Sollten mehr als 20 Vereine eine Förderung aus dem „Digital-Topf“ beantragen, behält sich die Braunschweigische Sparkassenstiftung die Auswahl der zu fördernden Vereine vor.

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