Gutes Verhandlungsergebnis – Langfristiger Nutzen muss bei der Verwendung im Fokus stehen

Der Thüringer Bauernverband (TBV) begrüßt die gestrige Einigung der Bundesländer zur Fortzahlung der Mittel aus dem EU-Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) für die Übergangsphase in der EU-Agrarpolitik bis 2022. „Es ist aus unserer Sicht ein gutes Verhandlungsergebnis für die Thüringer Landwirtschaft und Menschen im ländlichen Raum.“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV.

Insgesamt werden in den nächsten zwei Jahren rund 200 Millionen Euro nach Thüringen fließen, mit denen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aber auch soziale Projekte im ländlichen Raum gefördert werden können. Um die Gelder wirkungsvoll einzusetzen, müssen diese aus Sicht des TBV richtig verteilt werden: „Die Mittel müssen bei unseren Landwirtinnen und Landwirten sowie den Menschen im ländlichen Raum ankommen, denn sie sind es, die in der Fläche Umwelt- und Klimaschutz betreiben. Das Geld alleine für Grüne Prestigeprojekte wie das Grüne Band auszugeben, hilft uns allen wenig.“, so Hucke. Stattdessen sei Langfristigkeit und Verlässlichkeit gefragt: „Seit fast 30 Jahren setzen unsere Landwirtinnen und Landwirte viele Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms mit Hilfe der durch Bund und Land kofinanzierten ELER-Mittel freiwillig und erfolgreich um. Das müssen wir fortführen, um nachhaltig Umweltschutz in der Fläche zu betreiben.“, so die Forderung Huckes.

Hintergrund

Nach viel Diskussion zwischen den Bundesländern konnte mit der Sonder-AMK Einigkeit zur Mittelverteilung für den ländlichen Raum geschaffen werden. Historisch ist ein großer Teil der Gelder in die östlichen Bundesländer geflossen, um die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes entsprechend aufzubauen und zu stärken. Mit dem Ende der aktuellen Förderperiode musste der Verteilungsschlüssel zwischen den Bundesländern neuverhandelt werden.

Dem Ergebnis der AMK nach soll für 2021 eine Verteilung der Gelder auf die Länder mit einem Flächenanteil von 15 Prozent erfolgen. Für 2022 werden die Mittel nach einem Flächenanteil von 20 Prozent verteilt. Den ostdeutschen Bundesländern war es in den Verhandlungen gelungen, eine deutlich höhere Umschichtung und damit eine Verringerung der Finanzmittel zu verhindern.

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