Mit der aktuellen Rentenerhöhung beläuft sich die Steigerung der Renten seit 2014 auf insgesamt 19,77 Prozent im Westen und auf 26,05 Prozent im Osten.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern weist Rentnerinnen und Rentner außerdem darauf hin, dass auch die gesetzliche Rente zum steuerpflichtigen Einkommen zählt. Seit 2005 richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der gegebenenfalls zu versteuernde Anteil der Rente.
Ob man als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und wird vom Finanzamt geprüft. Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllte „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) beifügen.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern stellt auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuererklärung hilft. Diese erhält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der „Anlage R“ die Werte eingetragen werden müssen.
Soweit eine Rentenbezugsmitteilung erstmalig benötigt wird, kann man sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter "Services/Online-Dienste" anfordern. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.
Weitere Informationen findet man in der kostenlosen Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Diese und andere hilfreiche Broschüren können ebenfalls über die Internetseite oder telefonisch über das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 angefordert werden.
"Fragen und Antworten" zum Thema Rentenanpassung 2020 findet man ebenfalls auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
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