Das alles ist Energiepolitik von gestern. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt den Gesetzesentwurf in dieser Form ab. Wir fordern ein klimapolitisch wirksames Gesetz und ein klares Bekenntnis zum Kohleausstieg bis spätestens 2030. Wir brauchen den schnellen Abschied von der Kohle statt der Verabschiedung eines sogenannten Kohleausstiegsgesetzes.
Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: „Dieses Gesetz ist eine Farce. Die Bundesregierung führt damit den Versuch einer gesellschaftlichen Befriedung des Kohlekonflikts ad absurdum. Anstatt Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben und die notwendige sozial-ökologische Transformation der Gesellschaft zu gestalten, werden den Kraftwerksbetreibern Steuer-Milliarden geschenkt. Eins ist klar: Hätte man uns in der Kohlekommission dieses Gesetz als Kompromiss vorgelegt, hätten wir dem niemals zugestimmt. Entweder hat die Bundesregierung die dauerhaften und beeindruckenden Klimaproteste der vergangenen Jahre nicht verstanden oder ignoriert sie stur. Es droht ein Wiederaufflammen des alten gesellschaftlichen Konflikts.“
Knapp die Hälfte der dreckigen Braunkohlekraftwerke sollen dem Entwurf zufolge erst nach 2034 vom Netz gehen, die Grundlage der Entschädigungshöhe ist nicht bekannt. Auch die Steinkohlebetreiber haben sich seit dem ersten Entwurf vom Januar dieses Jahres noch höhere Entschädigungszahlungen ausverhandelt. Dabei sinkt die Kohlestromproduktion marktgetrieben rapide, wegen niedriger Gaspreise und stabiler Preise für CO2-Zertifikate. Nichtsdestotrotz ging Ende Mai, gebilligt von der Bundesregierung, ein weiteres Steinkohlekraftwerk ans Netz.
Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND Nordrhein-Westfalen und Datteln-4-Experte: „Mit der grotesken Entscheidung Datteln 4 ans Netz zu lassen, wogegen sich knapp zwei Drittel der Bevölkerung ausgesprochen haben, nimmt die Bundesregierung noch mehr Schäden an Mensch und Umwelt in Kauf. Sie protegiert damit zudem den Konzern Uniper, der die Niederlande wegen ihres ambitionierten Kohleausstiegs verklagen will. Die gesetzliche Festschreibung der energiepolitischen Notwendigkeit der Auskohlung des Tagebaus Garzweiler ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich und ein Schlag ins Gesicht der Opfer der dadurch provozierten Zwangsumsiedlungen.“
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Bundesregierung und Braunkohlebetreibern, der vergangene Woche im Kabinett verabschiedet wurde, stärkt laut ersten juristischen Einschätzungen vor allem die Kohleproduzenten. Zwar kann der Vertrag wohl keine Verschärfung des Ausstiegspfads verhindern, den Ausstieg aber für künftige progressive Regierungen unnötig sehr teuer machen.
Marie-Luisa Wahn aus dem Bundesvorstand der BUNDjugend: „Der vorliegende Gesetzesentwurf ignoriert diesen gesellschaftlichen Willen, die fundierten Einschätzungen der Klimawissenschaft – und letztlich das Recht künftiger Generationen auf eine lebenswerte Zukunft auf diesem Planeten. Deswegen fordern wir als BUNDjugend die Abgeordneten auf, diesem Gesetz eine deutliche Absage zu erteilen.“
Weitere Informationen: Die Bund-Studie „Klimaschutz statt Kohleschmutz: Woran es beim Kohleausstieg hakt und was zu tun ist“ finden Sie unter
www.bund.net/kohleausstieg-studie
Die Broschüre „Datteln 4: Schmutziges Relikt des Kohlezeitalters“ unter:
www.bund.net/datteln4-broschuere
Einen offenen Brief der BUNDJugend zum Kohlegesetz unter: https://www.bundjugend.de/offener-brief-kohlegesetz
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