Der Börsenrat begrüßte den erfolgreichen Start der japanischen Stromprodukte für zwei Marktgebiete, Tokio und Kansai. Unbeschadet der globalen COVID-19-Krise führte die EEX die neuen Produkte erfolgreich und wie geplant am 18. Mai 2020 ein. Der Trade Registration-Service für japanische Stromfutures trägt dazu bei, inländische japanische Handelsunternehmen mit internationalen Handelsunternehmen zu vernetzen. Mehrere Broker und Clearingmitglieder bieten bereits die neuen Produkte ihren Kunden an und seit Handelsstart werden regelmäßig Geschäfte an der EEX in Japan Power Futures abgeschlossen. Die neuen Produkte ermöglichen es Kunden, die Risiken auf dem japanischen Strommarkt effizienter zu managen, wobei die etablierten Clearing-Services und die börsliche Infrastruktur genutzt wird. Der Börsenrat stimmte den notwendigen Änderungen im EEX-Regelwerk zu.
Die aktuelle Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass unvorhersehbare Situationen den Börsenhandel, die Abwicklung von Geschäften und den Zugang für Marktteilnehmer erheblich beeinträchtigen können. Der Börsenrat begrüßte ausdrücklich die von der EEX ergriffenen Notfallmaßnahmen und entsprechende Anpassungen des Regelwerks, die dazu beitragen, den ordnungsgemäßen Börsenhandel auch in solchen Fällen sicherzustellen.
Der Börsenrat bestellte schließlich Frau Nina Poppinga zur Datenschutzbeauftragten und Herrn
Dr. Heiko Drebes zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten der Börse EEX. Die Datenschutzvorschriften verpflichten auch die öffentlich-rechtliche Börse EEX und ihre Organe, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass nur personenbezogene Daten, nur Zweck entsprechend und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet werden. Sowohl Frau Poppinga als auch Herr
Dr. Drebes verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Datenschutz innerhalb der Gruppe Deutsche Börse und sind nunmehr auch als Datenschutzbeauftragte für die EEX AG und die ECC AG tätig.
Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Er besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die die verschiedenen Interessenverbände und Wirtschaftskreise angemessen repräsentieren: Neben den Handelsteilnehmern mit 19 gewählten Mitgliedern aus fünf verschiedenen Wahlgruppen gehören vier Verbandsvertreter sowie ein Vertreter der Energiewissenschaft dem Börsenrat an. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.
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