„Mehr Feinabstimmung wäre hier sicher vorteilhaft gewesen“, zeigte sich Schrader überzeugt. Für zahnärztliche Zwecke ist nach Verbandsauffassung ein erweiterter Notfalldatensatz völlig ausreichend – eine Art „ZMK-ePA“ mit allem, was für die Zahn- Mund- und Kieferheilkunde relevant ist „Nach Gusto jederzeit austausch- und manipulierbare ePA-Daten sind für unsere zahnärztliche Tätigkeit jedenfalls keine verlässliche Grundlage“, stellte Schrader klar. Damit erschwere der Gesetzgeber der Kollegenschaft die rechtssichere Berufsausübung erheblich.
Schrader, dem der Datenschutz wichtig ist, hält es nichtsdestoweniger für unabdingbar, dass die Nutzung der ePA für Patientinnen und Patienten freiwillig bleibt. Freiwilligkeit dürfe jedoch kein Freibrief für Willkür sein. „Wer seine medizinischen Daten zur Verfügung stellt, muss sich zum einen darauf verlassen können, dass sie sicher sind, aber er muss sich auch darüber klar sein, dass seine Angaben für die behandelnden Ärzte- und Zahnärzte verlässlich sein müssen.“
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