- Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in pandemiebedingter Notlage
- Bisher knapp 110.000 Anträge bundesweit für Juni und Juli 2020 eingegangen bei den Studenten- und Studierendenwerken
- Bis heute mehr als zwei Drittel der Juni-Anträge bearbeitet; bei ungefähr 50% Förderzusage, ein gutes Drittel erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen, bei 15% der Anträge aktuell Nachfragen erforderlich
- Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW) würdigt enormes Engagement der Studierendenwerke
- Bitte an die Studierenden: Juli-Antrag erst stellen, wenn der Juni-Antrag abgeschlossen ist
Für die Mitte Juni 2020 gestartete Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage sind bisher bundesweit knapp 110.000 Anträge bei den 57 Studenten- und Studierendenwerken eingegangen. Zwei Drittel der Juni-Anträge sind bereits bearbeitet, davon wurde für die Hälfte eine Förderzusage erteilt, bei aktuell 15% sind zur abschließenden Bearbeitung Nachfragen erforderlich. Rund ein Drittel der bisher geprüften Anträge erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen. Die bereits bewilligten Anträge entsprechen einer Summe von rund elf Millionen Euro.
Diese Zahlen teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) mit, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke zusammengeschlossen sind. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über die Studenten- und Studierendenwerke für die Monate Juni, Juli und August 2020 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage bereit.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde zeigt sich zufrieden mit dem Stand der Antragsbearbeitung: „Es ist nicht hoch genug zu bewerten, mit welcher Geschwindigkeit die Studenten- und Studierendenwerke den Antragsberg abarbeiten, damit die Überbrückungshilfe fließen kann. Zugleich legen sie eine hohe Sorgfalt an den Tag im Bewusstsein und mit der Verantwortung, dass hier Steuergelder ausgeschüttet werden.“
Meyer auf der Heyde: „Die Beschäftigten in den Studenten- und Studierendenwerken haben für ihr außergewöhnliches Engagement zugunsten der Studierenden Respekt und Dank verdient.“
Die Menüführung im Antrags-Portal erlaube es den Studierenden, relativ unkompliziert den Online-Antrag zu stellen, so Meyer auf der Heyde weiter. „Wichtig ist, dass sich die Studierenden vorab gut informieren, etwa über die bereitgestellten Online-FAQs und die technischen Hinweise, bevor sie mit der Antragstellung beginnen. Benötigt werden etwa vollständige Kontoauszüge der Vormonate, also zurück bis zur letzten Eingang der zwischenzeitlich weggefallenen Einnahme im Februar oder März, mit der die pandemiebedingte Notlage begann, und unbedingt bis zum Vortag der Antragstellung, also unbedingt auch der Kontoauszug oder der lückenlose Umsatznachweis für den laufenden Monat Juli.“
Bevor der Antrag im System abgeschlossen werden kann, würden die Studierenden noch einmal aufgefordert, alle hochgeladenen Dokumente auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen, erläutert Meyer auf der Heyde. „Wir zeigen das in einem neuen Sieben-Minuten-Erklärvideo, welches in unsere Online-FAQs integriert ist. Das Video führt die Studierenden Punkt für Punkt einmal durch die Antragstellung.“
Meyer auf der Heyde äußert zudem diese Bitte an alle Studierenden, die bereits im Juni 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben: „Sollte Ihre pandemiebedingte Notlage weiterbestehen, warten Sie bitte mit dem Juli-Antrag, bis Ihr Juni-Antrag abgeschlossen ist. Sie wissen dann, mit wieviel Überbrückungshilfe Sie rechnen können, und wie Ihre Finanzen im Juli 2020 aussehen.“
Wie beantrage ich die Überbrückungshilfe? Neues DSW-Erklärvideo (7:19 Minuten), integriert in den DSW-FAQs:
https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende
Hinweise des BMBF für die Antragstellung im Juli 20202:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
Technische Hinweise zur Online-Antragsstellung:
https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-technische-hinweise
Hintergrund: Überbrückungshilfe der Bundesregierung
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann nunmehr noch für die Monate Juli und August 2020 beantragt werden.
Online-Antragstellung:
Deutsches Studentenwerk e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 297727-10
Telefax: +49 (30) 297727-99
http://www.studentenwerke.de
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Fax: +49 (30) 297727-99
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