Lückenloser Schutz – warum eine GAP-Versicherung wichtig ist
Kfz-Vollkasko und Maschinenversicherung bedeuten nicht, dass bei geleasten/finanzierten Fahrzeugen und Maschinen alle Risiken abgedeckt sind. Bei Totalschaden zahlen diese Versicherungen ausschließlich den Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert. Dieser ist wegen des Wertverlusts in der Regel geringer als der Ablösewert beim Leasing oder die Restschuld bei einer Finanzierung. Mit der Forderungsdifferenzversicherung GAP24 schließen Kunden diese Lücke (englisch Gap) und sichern ihre Finanzierung ab.
Responsive Design und Video-Materialien erleichtern die Vermittlerarbeit
Stillstand bedeutet Rückschritt, aus diesem Grund wurde der bekannte GAP-Schutz weiteroptimiert und das gesamte Konzept mithilfe wertvollem Vermittler- und Kundenfeedback überarbeitet. Das neue Design überzeugt mobil und stationär mit einer bedienerfreundlichen Navigation. Doch nicht nur optisch hat sich einiges getan, so wurden die Bedingungen für den Kunden verständlicher und leichter lesbar und der Deckungsumfang erweitert. Außerdem wurden alle Informationen zur GAP-Versicherung als Videos aufbereitet.
Substantielle Änderungen
- Der Versicherungsumfang wurde um Boote und Flugzeuge erweitert. Diese können bis zu einem Wert von 500.000 EUR ohne Rückfrage versichert werden. Damit sind Sportboote und Sportflugzeuge sowie kleinere gebrauchte Yachten, Privatflugzeuge und Hubschrauber abgedeckt.
- Jeder, der ein Interesse an der Versicherung hat (Eigentümer, Finanzierungsnehmer, Fahrer oder Nutzer), kann die Versicherung abschließen.
- Die Selbstbeteiligung aus der Hauptversicherung kann optional sogar bis 2.500 EUR übernommen werden, sofern der Versicherungswert mehr als 50.000 EUR beträgt.
- Versichert sind neben Bergungs- auch Entsorgungskosten. Damit sind in erster Linie Teile oder Reste gemeint, die nicht weiter verkauft werden können, sondern kostenpflichtig abtransportiert und entsorgt werden müssen.
- Als Versicherungssumme gilt jetzt der Kaufpreis (neu oder gebraucht), der ohne Anschaffungsnebenkosten zu bilden ist.
- Ersatzpflicht besteht auch ohne GAP, damit sind alle Zusatzkosten nun auch eindeutig dann versichert, wenn keine GAP-Lücke mehr vorhanden ist. Das bedeutet, dass z.B. ein Ersatzfahrzeug auch dann erstattet wird, wenn der Wiederbeschaffungswert über der Ablöseforderung liegt.
Erweiterter Deckungsumfang
Neben der Basisdeckung gibt es nun eine zuschlagspflichtige Komfort- und Optimaldeckung für Kfz sowie Anhänger und Auflieger. Beide Bausteine erstatten dann den Aufwand für ein Ersatzfahrzeug in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, max. bis 7.500 EUR bei einem Fahrzeugwert bis 50.000 EUR. Bei Fahrzeugen über 50.000 EUR Wert sind die Kosten bis 15 Prozent des Kaufpreises versichert.
Ferner werden die Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten bis 2 Prozent der Versicherungssumme übernommen. Somit sind nun tatsächlich alle Kosten, die in einem Totalschadenfall auftreten können, abgesichert.
Mit der Optimaldeckung werden jetzt auch Kosten übernommen, die bereits bei einem Teil- bzw. Reparaturschaden an Leasingfahrzeugen anfallen können. Leasingfahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und bis zu einer Laufleistung von 100.000 km erfahren im Falle eines Schadens trotz fachgerechter Reparatur eine Wertminderung. Diese beträgt ca. 10 Prozent der Nettoreparaturkosten und steht der Leasinggesellschaft als Eigentümer des Leasingfahrzeugs zu. Die Optimaldeckung übernimmt diese Wertminderung in voller Höhe, sofern der Leasingnehmer sie zahlen muss und nach Ende der Leasingdauer auch nicht zurück erhält, was im Falle einer Übernahme des Leasingfahrzeugs der Fall wäre. Auch dieser Baustein ist einzigartig in Deutschland.
Komfort- und Optimaldeckung können nur für Kraftfahrzeuge, Anhänger und Auflieger gegen Zuschlag abgeschlossen werden.
Alle Informationen finden Sie unter:
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