Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.
Alle Fragen rund um das Thema Minijob beantwortet die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 und im Internet unter www.minijob-zentrale.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern mit rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist einer der größten Arbeitgeber in Franken. Sie betreut rund 1,7 Millionen Versicherte und 867.000 Rentner. Mit ihren Auskunfts- und Beratungsstellen und eigenen Rehabilitationskliniken bietet sie einen umfangreichen Beratungsservice und hochqualifizierte Rehaleistungen.
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