Gesetzgebung digital – mit Unterstützung des ITZBund laufen Rechtsetzungsverfahren zukünftig elektronisch ab

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bei der Umsetzung des Elektronischen Gesetzgebungsverfahrens des Bundes (E-Gesetzgebung). Die Maßnahme verfolgt das Ziel, das Rechtsetzungsverfahren auf eine neue IT-Grundlage zu stellen.

Medienbruchfrei und IT-gestützt soll zukünftig das Rechtsetzungsverfahren des Bundes ablaufen. Vom ersten Textentwurf über die parlamentarische Beratung bis zur abschließenden Verkündung verfolgt die Maßnahme E-Gesetzgebung das Ziel, eine ressortübergreifende Plattform unter Verwendung moderner IT-Systeme zu erschaffen. Unabhängig von Ort und Zeit wird allen Beteiligten ein mobil verfügbarer und geräteneutraler Zugang bereitgestellt. Vorgänge wie die Erstellung von Zeitplänen, die Durchführung von Abstimmungsverfahren, die Konsolidierung von Gesetzestexten und die Nachhaltigkeitsplanung werden somit einheitlich abrufbar.

Die Entwicklung der dafür notwendigen Softwarekomponenten erfolgt unter Berücksichtigung aktueller IT- und Sicherheitsstandards innerhalb der Bundescloud und wird vom ITZBund begleitet. Für die Digitalisierung und Verwaltung der zahlreichen Arbeitshilfen und Handbücher zum Gesetzgebungsverfahren kommt der Government Site Builder (GSB) als Content Management System des Bundes zum Einsatz. Dieser ermöglicht den Anwenderinnen und Anwendern einen barrierefreien und nutzerfreundlichen Zugang. Zur Erstellung und Bearbeitung von Gesetzesentwürfen wird ein Editor entwickelt, mit dem Abstimmungen und Kommentierungen von Normtexten gleichzeitig oder zeitversetzt durch alle Beteiligten möglich sind. Regelungsvorhaben können zudem zukünftig elektronisch gegenübergestellt werden, was Programmplanungen vereinfacht und für einen effizienten Gesamtablauf sorgt. Basis dafür ist ein einheitlicher maschinenlesbarer Inhaltsdatenstandard (LegalDocML.de) sowie die Verwendung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen (eNorm).

Das ITZBund stellt neben der Architekturberatung und der Entwicklungsunterstützung auch den zukünftigen Betrieb der E-Gesetzgebungsplattform innerhalb der verteilten Rechenzentren im Bundesgebiet sicher.

Über ITZBund

Das ITZBund ist der zentrale IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Beim ITZBund sind ca. 3.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschlandweit zwölf Standorten beschäftigt. Hauptsitz ist Bonn. Das ITZBund bietet seinen Kundenbehörden ein breites Spektrum an IT- Dienstleistungen. Diese reichen von der Konzeption, Beratung und Anforderungsanalyse über die Entwicklung bis hin zum Betrieb von IT-Lösungen. Themenfelder sind u. a. Verkehr, Zoll, Haushalt, Steuer, Personal, Statistik, Innere Sicherheit, Asyl und Integration. Von den Leistungen des ITZBund profitieren sowohl die Wirtschaft und Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger. Gegründet wurde das ITZBund 2016. Es war das erste Ergebnis der IT-Konsolidierung Bund und setzt in diesem Rahmen als alleiniger Generalunternehmer aktiv Maßnahmen der Betriebs- und Dienstekonsolidierung um. Weitere Informationen unter www.itzbund.de

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