Generell hat jeder Eigentümer eine Verkehrssicherungspflicht und muss alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen, damit kein anderer zu Schaden kommt, erklären die Experten der uniVersa Versicherungen. Sind andere Kinder zu Besuch, können weitere Haftungsprobleme auftreten. Hat man für sie die Aufsichtspflicht übernommen und wird diese schuldhaft verletzt, ist man laut Bürgerlichem Gesetzbuch zu Schadenersatz verpflichtet und muss, etwa für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für bleibende Schäden, aufkommen. Hat der eigene Sohn oder die Tochter ein anderes Kind verletzt, kommt es auf das Alter an. Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz nicht deliktfähig – darüber hinaus schon. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung, so die uniVersa. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn beispielsweise die Eltern kein Verschulden trifft. In neueren Policen sind oftmals auch deliktunfähige Kinder mitversichert. Dann wird fernab der gesetzlichen Regelung auch geleistet, wenn ein anderes Kind geschädigt wurde. Für den Fall, dass sich das eigene Kind verletzt, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Sie zahlt bei einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall die vereinbarte Kapitalleistung und lebenslange Unfallrente.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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