Getränkehalter im Auto als Unfallursache

Wenn eine Mietwagenfirma in ihren Fahrzeugen Getränkehalter anbringt, kann man nicht automatisch von grober Fahrlässigkeit ausgehen, wenn der Halter diese auch benutzt und dabei ein Unfall verursacht wird. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Mann bei dem Versuch, seinen Kaffeebecher aus der Halterung zu ziehen, sich den – zu allem Übel heißen – Inhalt des Bechers über den Schoß goss. Durch den Schrecken war er einen Moment unachtsam und verursachte einen Unfall. Am Mietwagen entstand ein Schaden von 1.300 Euro. Da der Mietvertrag bei leichter Fahrlässigkeit eine Haftung von 750 Euro vorsah, zahlte der Mieter diesen Betrag. Doch die Mietwagenfirma verlangte die Erstattung des gesamten Schadens. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei dem Vorfall um grobe Fahrlässigkeit. Dieser Meinung folgten die Richter allerdings nicht. Wer Getränkehalter in seine Fahrzeuge einbaut, muss mit deren Nutzung rechnen. Auch das Verreißen des Lenkrades beim Verschütten eines heißen Getränkes könne jedem passieren und sei nur eine einfache Fahrlässigkeit (Amtsgericht Bonn, Az.: 118 C 158/17).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel