"Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Während andere Steuerpauschbeträge in den letzten Jahren stetig angepasst wurden, herrscht beim Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung seit 45 Jahren Stillstand. Es ist für uns ein Erfolg, dass sich das nun endlich ändern soll."
Der alte Behindertenpauschbetrag wird seiner Entlastungsfunktion nicht mehr gerecht. Wäre er seit 1975 jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst worden, wären die Pauschbeträge je nach Grad der Behinderung im Jahr 2019 mehr als doppelt so hoch gewesen. Menschen mit Behinderungen sind steuerrechtlich bisher im Nachteil, weil sie zum Beispiel höhere Ausgaben für Mobilität haben. Der VdK setzt sich für weitere Verbesserungen des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren ein. Verena Bentele:
"Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, den Pauschbetrag zu dynamisieren, sprich, die Pauschale sollte künftig automatisch steigen in Höhe der Inflationsrate. Außerdem muss die Möglichkeit beibehalten werden, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen."
Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 9210580-0
Telefax: +49 (30) 9210580-110
http://www.vdk.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 9210580-400
Fax: +49 (30) 9210580-410
E-Mail: presse@vdk.de