Insgesamt umfasst das Bundesprogramm, welches sich ausschließlich an kleine und mittlere Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten richtet, folgende Fördermöglichkeiten (nach bestandener Probezeit):
Die sogenannte Ausbildungsprämie können Betriebe beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dies können sie entweder durch mindestens einen Monat Kurzarbeit oder durch einen Umsatzeinbruch von 60 Prozent nachweisen. Ferner muss das Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. August 2020 und dem 14. Februar 2021 beginnen (gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher geschlossen wurde). Die Förderhöhe beträgt 2.000 Euro, sofern das Ausbildungsniveau im Unternehmen gehalten werden konnte und 3.000 Euro, wenn es sich gegenüber dem Durchschnitt der letzten drei Jahre erhöht hat.
Um die mit 3.000 Euro angesetzte Übernahmeprämie zu beantragen, muss ein Unternehmen einen Auszubildenden aus einem anderen Betrieb, der pandemiebedingt in die Insolvenz gegangen ist, zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2020 übernehmen.
Betriebe, die sich in Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent befinden, bei ihrem Auszubildenden jedoch auf Kurzarbeit verzichten, können einen Ausbildungszuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung beantragen.
Betriebe in Hamm, die sich zum Bundesprogramm beraten lassen möchten, erreichen die zuständigen Mitarbeiterinnen Frau Lining und Frau Reinhardt unter 02381/910 -2221 und -2367. Unternehmen im Kreis Unna erreichen Frau Kosanetzky unter 02307/ 915 206.
Ausführliche Informationen und Antragsunterlagen stehen zur Verfügung unter arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.
Agentur für Arbeit Hamm
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