Daimler Abgasskandal – KBA ruft S-Klasse aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtung zurück

Am 11.08.2020 hat es nun auch das Flaggschiff des schwäbischen Motorenherstellers getroffen. Das Kraftfahrtbundesamt hat in der S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Betroffen davon sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4AMTIC. In diesen Fahrzeugen kommt der Motor OM642 zum Einsatz.

Fahrzeuge mit Motor OM642 nicht das erste Mal von Rückruf betroffen

Der Motor OM642 steht dabei nicht zum ersten Mal im Fokus der Behörden. Der 3,0l-Dieselmotor kommt in zahlreichen Modellreihen zum Einsatz. So erfolgten bereits Rückrufe der Modelle E, CLS, ML, G, GLE, GL sowie GLS. Es ist wenig überraschend, dass nun auch in der S-Klasse eine Abschalteinrichtung gefunden wurde. Der Motor OM642 ist bereits in anderen Modellen getestet und als nicht gesetzeskonform angesehen worden.

Hoher Wertverlust droht – Was tun?

Gerade bei sehr hochpreisigen Fahrzeugen wie der S-Klasse droht den geschädigten Kunden ein hoher Wertverlust. Käufer solcher Gebrauchtfahrzeuge erwarten in jeder Hinsicht Premiumqualität. Dies kann für Eigentümer dieser Modelle, die den Verkauf planen, zum Problem werden. Gerade diese Erwartung wird schließlich durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung in der S-Klasse enttäuscht. Adäquate Verkaufspreise dürften nur schwer zu erzielen sein.

Dr. Ralf Stoll: „Der Rückruf der S-Klasse reiht sich nahtlos in die nicht enden wollende Reihe von Rückrufen bei Daimler ein. Wir gehen davon aus, dass gerade die Käufer einer S-Klasse sich nicht mit einem undurchsichtigen Software-Update zufriedengeben werden. Wenn man über € 100.000 für ein Fahrzeug ausgibt, darf man wohl erwarten, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dieses Vertrauen wurde bitter enttäuscht. Geschädigte Kunden sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden.“

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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