Empfiehlt die WHO wirklich die Verschiebung nicht dringender Zahnbehandlungen für alle Länder gleichermaßen?

Die heute Nacht über eine französische Nachrichtenagentur verbreitete Information, die WHO empfehle, jetzt nicht dringende Zahnbehandlungen zu verschieben, um „einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorzubeugen“, ist nicht für alle Länder und alle Infektionslagen weltweit gemeint und basiert auf einer Übersetzung- und Interpretationsungenauigkeit, stellt die  

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fest.

Es ist eine globale Empfehlung, die speziell für die Situation in Deutschland interpretiert werden muss. Die aktuelle Ausbreitungssituation von Covid-19 in Brasilien, den USA oder afrikanischen Staaten ist eben nicht mit Deutschland vergleichbar.  In derartigen Infektionslagen rät die WHO in ihrer Originalpublikation, zahnmedizinische Vorsorge-Behandlungen so lange zu verschieben, bis eine ausreichende Reduktion der Übertragungsraten stattgefunden hat – oder gemäß den offiziellen gesundheitspolitischen Empfehlungen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu verfahren. Darin unterscheiden sich die Empfehlungen mit denen der BZÄK nicht.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel: „In Deutschland haben wir die Infektionsrate aktuell immer noch niedrig, vor allem im Vergleich zu anderen Staaten. Zudem haben wir eigene offizielle nationale Empfehlungen für die Gesundheitsversorgung. Entscheidend sind jedoch auch die hiesigen strengen Hygienevorschriften und die moderne Praxisausstattung: die deutsche Zahnmedizin ist im Bereich Hygiene hervorragend aufgestellt“.

Das zahnärztliche Behandlungsteam unterliegt in Deutschland generell besonders strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen. Die Vorschriften betreffen jede Praxis, jeden Zahnarzt, jeden Mitarbeiter gleichermaßen. Die Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und Hygieneleitfaden sowie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ festgehalten. Das trägt zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen bei.

Eine wissenschaftliche Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hatte die Hygienekosten in Zahnarztpraxen vor Ausbruch von Sars-CoV-2 analysiert: Die Gesamthygienekosten in Zahnarztpraxen in Deutschland betrugen bereits 2016 im Durchschnitt rund 70.000 Euro (das Zehnfache einer Hausarztpraxis 2016).

Zum Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern wurden in den (Zahnarzt)Praxen die Vorkehrungen 2020 überall weiter aufgestockt, um einer Übertragung mit SARS-CoV-2 vorzubeugen.

Erkenntnisse aus Wuhan (China), Italien, Südkorea, aber auch bisher vorliegende Berichte aus Deutschland zeigen derzeit, dass die Zahnmedizin weder Infektionen weiterverbreitet, noch ein erhöhtes Risiko für Infektionen für Patienten, Behandler und Team besteht, wenn diese ihre persönliche Standard-Schutzausrüstung wie gewohnt korrekt nutzen.

Die generell strengeren Hygienevorschriften in der Zahnmedizin im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen tragen offensichtlich sehr zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen bei.

Engel: „Es ist schwierig für 193 unterschiedliche Staaten auf der Welt mit sehr ungleichen Gesundheits- und Politiksystemen pauschale Empfehlungen abzugeben. Ein differenziertes Vorgehen und Vorsicht hingegen sind hilfreich, ebenso wie hohe Hygienestandards.“ 

Die BZÄK kommt ihrer Verantwortung nach und beobachtet über eine Meldungsmöglichkeit bei Infektionen für zahnärztliche Praxen das dortige Infektionsgeschehen. Darauf basierend werden ihre auf RKI-Vorgaben bestehenden Empfehlungen ständig aktualisiert.

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