„Ob die jetzt auf den Weg gebrachte Verfahrens-Beschleunigung tatsächlich den Windausbau voranbringt, muss sich erst noch erweisen: Statistisch ist schwer zu erfassen, wie viele der aktuell in der Luft hängenden Wind-Projekte davon tatsächlich profitieren würden. Tatsächlich könnten durch die Beschleunigung auch neue Risiken für Projektierer entstehen – wenn nämlich beklagte Projekte zwar fertig gebaut sind, aber dann im Gerichtsurteil negativ beschieden und schlimmstenfalls rückgebaut werden müssten. Auch bleibt abzuwarten, ob die künftig direkt zuständigen Oberverwaltungsgerichte kapazitätsmäßig entsprechend ausgestattet sind, um die anstehenden Verfahren zügig abzuarbeiten.
Der ‚Energiewende-Turbo‘, den wir zum Erreichen der Klimaziele in den kommenden Jahren dringend benötigen, ist diese Regierungsinitiative auch deshalb nicht. Den Turbo aber muss Minister Altmaier schnell einlegen – am besten über ein eigenes Windenergie-an-Land-Gesetz –, sonst bleiben seine jüngsten selbstkritischen Einlassungen zur Klimapolitik Lippenbekenntnisse. Der Windkraftausbau muss endlich gesetzlich als „im öffentlichen Interesse“ verankert werden, um anderen wichtigen Infrastrukturmaßnahmen gleichgestellt zu werden. Und wir brauchen klar definierte Flächen- oder Ausbauvorgaben in den Ländern. Nur ein Gesamtkonzert an klugen Maßnahmen bringt den nötigen Windausbau wieder auf Spur. Der Bundestag, der im Herbst über das Investitionsbeschleunigungsgesetz abstimmen soll, muss diese Schritte nachfordern.“
Redaktioneller Hinweis: Mehr zu einem aktuellen Rechtsgutachten, wie der Windenergieausbau aus Sicht von Greenpeace Energy wirksam gesetzlich gestärkt werden kann, finden Sie unter https://www.greenpeace-energy.de/presse/artikel/rechtsgutachten-zeigt-ausbau-der-windkraft-an-land-kann-deutlich-erleichtert-werden.html.
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