gesamte Hauptstadtregion zu schaffen.
Der Abschnitt Berlin-Spandau – Nauen gehört zur Hamburger Bahn, die für den Fern-, Güter- und Regionalverkehr von großer Bedeutung ist. Im Fernverkehr soll nach den Planungen zum Deutschlandtakt des Bundes zwischen den beiden Metropolen Hamburg und Berlin mindestens alle 30 Minuten ein Zug (ICE) fahren. Mit dem Ziel, die Verkehrswende zu erreichen, werden auch die Angebote im
Regionalverkehr ab 2022 weiter ausgebaut. Dafür muss die Schieneninfrastruktur entsprechend angepasst und für mehr Verkehr auf der Schiene vorbereitet werden. Der Regionalverkehr soll deshalb durch zusätzliche Gleise gestärkt, der Bahnhof Spandau entlastet und die S-Bahn über Spandau hinaus bis Finkenkrug verlängert werden. Durch diese Verlängerung könnten entsprechend mehrere neue S-Bahnstationen entstehen. Es soll zudem die Möglichkeit einer S-Bahn-Anbindung der Falkenseer Chaussee in der Vorplanung mit untersucht werden. Damit der stark frequentierte Fernbahnhof Spandau die zusätzlichen Bahnangebote aufnehmen kann, werden zusätzliche Bahnsteigkanten, Gleisverbindungen und Kreuzungsbauwerke geprüft.
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung:
„Klimafreundliche Mobilitätsangebote sind eine grundlegende Voraussetzung für das wirtschaftliche Wachstum in Brandenburg und Berlin. Deshalb treiben wir das Projekt i2030 voran. Mit den Landesmitteln für die weiteren Planungen zum Ausbau der stark genutzten Strecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen setzen wir einen wichtigen Meilenstein. Hierdurch soll das Fahrgastaufkommen besonders für die Pendler*innen zwischen Brandenburg und Berlin entzerrt werden. Das wird sich auch positiv auf den Fernverkehr zwischen Berlin und Hamburg und das EU-Kernnetz auswirken. Das hat auch die EU anerkannt und unterstützt daher die Länder im Rahmen eines Förderprogramms (CEF) mit 7,3 Millionen Euro. So gehen wir einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu einem zukunftssicheren Schienennetz und für die Entwicklung der Region.“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Wir setzen im Nordwesten, auf der wichtigen Strecke zwischen Spandau und Nauen, künftig auf beide Systeme: Sowohl die verlängerte S-Bahn als auch der Regionalverkehr sollen dafür sorgen, dass die Menschen in dieser so dicht besiedelten Region endlich komfortabler und schneller nach und von Berlin kommen. Wir schaffen verlässliche Verbindungen für Pendlerinnen und Pendler und setzen ein klares Zeichen für die Mobilitätswende in der Hauptstadtregion.“
Ronald Pofalla, DB-Infrastrukturvorstand:
„Die Verkehrswende gelingt nur, wenn das Angebot auf der Schiene die Kunden überzeugt. Dafür brauchen wir attraktive Nahverkehrsverbindungen — und genau dafür steht der Ausbau der Strecke zwischen Spandau und Nauen: Die Züge sind hier in Zukunft zuverlässiger und häufiger unterwegs. Die Finanzierung steht — jetzt legen wir richtig los.“
Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin:
„i2030 ist ein Vorzeigeprojekt, nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern für ganz Deutschland. Gerade in herausfordernden Zeiten muss man innovative Projekte nach vorne treiben.
Die Hamburger Bahn ist für den Schienenverkehr von großer überregionaler Bedeutung, dazu kommt die wichtige, geplante Erweiterung des S-Bahnnetzes, das Berlin und Brandenburg verbindet. Besonders Pendler*innen werden davon profitieren. Trotz gerade temporärer Einbrüche in den Fahrgastzahlen richten wir den Blick in die Zukunft. Die Verkehrswende ist nicht abgesagt, gerade i2030 als langfristig angelegtes Projekt ist und bleibt wichtiger denn je.“
Im Laufe der Vorplanung werden detaillierte Untersuchungen zum erforderlichen Ausbau der Strecke sowie der Stationen erstellt. Gleichzeitig startet eine Machbarkeitsuntersuchung für eine unterirdische S-Bahnlösung im Bereich Berlin-Spandau, mit der Möglichkeiten ausgelotet werden sollen, inwieweit dieser stark beengte Knoten räumlich entlastet werden könnte. Ziel der Vorplanung ist außerdem, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln. Die abgeschlossene Vorplanung versetzt die Projektpartner dann in die Lage, eine Vorzugsvariante zu ermitteln, die dann letztlich in einem Planfeststellungsverfahren weiter vorangetrieben werden kann. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die betroffenen Bürger*innen und die Anrainerkommunen frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de
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