Wer muss das Laub wo entfernen?
Anwohner, die ihren Gehweg selbst reinigen und keine Gehwegreinigungsgebühren bezahlen, müssen Laub auf den Gehwegen auf eigene Kosten entsorgen. Dabei ist es unwichtig, woher das Laub auf den Gehwegen stammt: Auch Laub, das von "städtischen" Bäumen auf den Gehweg fällt, müssen die reinigungsverpflichteten Anwohner zusammenfegen und entsorgen. Dort, wo die Stadtreinigung die Gehwege gegen Gebühr reinigt, sammelt und entsorgt sie auch das Laub.
Weitere Tipps für Gartenbesitzer/-innen und reinigungspflichtige Anlieger
- Besonders günstig und praktisch ist die grüne Biotonne, die es schon für 1,64 Euro pro Monat gibt (80 Liter Volumen, 14-tägliche Leerung).
- Gebührenfrei ist für alle Hamburger Privathaushalte die Anlieferung von bis zu einem Kubikmeter Laub auf den Recyclinghöfen (2. und 3. m³ je 1,00 €)
- Besonders umweltfreundlich ist das Kompostieren von Laub vor Ort. Im eigenen Garten erzeugter Kompost schließt den biologischen Nährstoffkreislauf und verbessert die Bodenqualität nachhaltig. Laubhaufen sind außerdem für Igel wichtige Winterquartiere (http://www.igelkomitee-hamburg.de). Auf Rabatten ist Laub ein guter Winterschutz für Stauden.
Ordnungswidrigkeiten: Ihr Laub gehört Ihnen, nicht der SRH!
Reinigungsverpflichtete Anwohner, die Laub am Fahrbahnrand oder in Rinnsteinen ablagern, handeln ordnungswidrig. Dies kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro und Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden. Bei starken Regenfällen verstopfen Laubhaufen die Sieleinläufe (Gullys) und es kann zu Überschwemmungen auf den angrenzenden Grundstücken kommen. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Laub aus Gärten einfach auf den Gehweg abgelagert wird, in der Hoffnung, die SRH werde das schon abholen. Die Reinigerinnen und Reiniger der SRH haben in diesen Tagen alle Hände voll zu tun und können sich nicht um illegal platzierte Laubhaufen kümmern. Blaue, schwarze oder gelbe mit Laub gefüllte Säcke nimmt die Stadtreinigung Hamburg nicht mit, da für diese Säcke keine Entsorgungsgebühren entrichtet wurden. Die Ablagerung dieser Säcke am Straßenrand ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 40 Euro und Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden.
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