„Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung stehen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und leisten zur Bewältigung der Coronakrise sogar höhere Zahlungen an das Gesundheitssystem, als es ihrem 10-prozentigen Versichertenanteil im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Einzelne Vorwürfe, die PKV beteilige sich zu wenig an den Corona-Kosten, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück – sie sind nachweisbar unberechtigt.
Die Leistungsausgaben der PKV sind im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – anders als in der GKV– nicht gesunken, sondern um 690 Millionen Euro auf 14,34 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von rund fünf Prozent.
Nachfolgend die wichtigsten Corona-Leistungen der PKV:
- Für die Krankenhäuser zahlt die PKV bei allen Corona-Zusatzentgelten für die Versorgung der Privatversicherten in vollem Umfang mit – ebenso wie die GKV für die gesetzlich Versicherten. Die Mehrkosten der PKV für diesen Schutzschirm betragen über 350 Millionen Euro. Für die Pflegeeinrichtungen kommen nochmals über 130 Millionen Euro Zusatzzahlungen der PKV hinzu.
Unter dem Strich ist die PKV an mehr als 98 Prozent der Kosten des Krankenhaus-Rettungsschirms beteiligt. Die restlichen Bereiche betreffen pauschale Zahlungen ohne Bezug auf konkrete Behandlungsleistungen, die der PKV rechtlich verwehrt sind. Schon aus rechtlichen Gründen sind wir z.B. bei den pauschalen Zuschüssen zur Schaffung von Intensivbetten nicht einbezogen. Dieser Teil wird von Kritikern oft betont, er betrifft aber nur 0,4 Prozent des gesamten Schutzschirms.
- Zur Unterstützung der ambulanten Ärzte und Zahnärzte leistet die PKV für jeden Arztkontakt eine Extravergütung für erhöhten Hygieneaufwand. Diese Sonderzahlung im Rahmen der Gebührenordnung wird die ambulanten Ärzte voraussichtlich mit rund 500 Millionen Euro zusätzlich unterstützen. Für die Zahnärzte kommen rund 120 Millionen Euro hinzu. Für erweiterte Telefon- und Video-Sprechstunden der Ärzte während der Corona-Einschränkungen wenden die PKV-Unternehmen rund 36 Millionen Euro auf.
Diese Zahlen zeigen: Die PKV bringt auch in der Covid19-Pandemie volle Leistung für die medizinische Versorgung. Und der PKV-typische Mehrumsatz über das GKV-Vergleichsniveau hinaus kommt dem Gesundheitswesen auch während der Coronakrise zu Gute. Bundesweit erhalten z. B. Kliniken allein für Wahlleistungen der PKV jährlich 2,99 Milliarden Euro zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Maßnahmen zum Infektionsschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Gefahrenabwehr, die nach unserer Verfassung in der Verantwortung des Staates und insbesondere der Länder liegen. Diese Aufgaben gehören nicht in die Finanzverantwortung von GKV und PKV. Als Krankenversicherungen sind sie für die bestmögliche Versorgung von Kranken zuständig, aber eindeutig nicht für Corona-Tests bei Menschen ohne Symptome, nicht für das Freihalten von Krankenhausbetten oder Boni für Pflegekräfte. Diese Leistungen sind – wenn politisch gewollt – grundsätzlich vom Staat aus Steuermitteln zu finanzieren. Dann werden sie auch automatisch von Privatversicherten mitgetragen – sogar überproportional.
Bei den Corona-Notmaßnahmen hat der Gesetzgeber die Finanzierung zwar zunächst kurzfristig dem Gesundheitsfonds übertragen. Doch die Bundesregierung hat bereits die Erstattung aus Steuermitteln zugesagt, für den Krankenhaus-Rettungsschirm und für die Tests bei symptomlosen Personen.“
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